Geldstrafen für Hannover und 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 und den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Hannover muss wegen zweier Fälle eine Geldstrafe in Höhe von 33.200 Euro zahlen. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2020 nachzuweisen wäre. Die Strafe für München beträgt 2800 Euro.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 20. September 2019 brannten Hannoveraner Zuschauer 52 Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem lief in der 52. Spielminute ein Hannoveraner Zuschauer nach einem Torerfolg in den Innenraum und jubelte mit den Spielern.

Vor und während des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 26. Oktober 2019 brannten Münchner Zuschauer insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 und den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Hannover muss wegen zweier Fälle eine Geldstrafe in Höhe von 33.200 Euro zahlen. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2020 nachzuweisen wäre. Die Strafe für München beträgt 2800 Euro.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 20. September 2019 brannten Hannoveraner Zuschauer 52 Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem lief in der 52. Spielminute ein Hannoveraner Zuschauer nach einem Torerfolg in den Innenraum und jubelte mit den Spielern.

Vor und während des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 26. Oktober 2019 brannten Münchner Zuschauer insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.