Geldstrafen für Halle und Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten Hallescher FC und FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Zwickau muss 1400 Euro zahlen, Halle 700 Euro.

In der zwölften Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 1. November 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer vier Bengalische Feuer.

Hallenser Zuschauer brannten vor dem Spiel gegen den SV Meppen am 26. Oktober 2019 zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten Hallescher FC und FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Zwickau muss 1400 Euro zahlen, Halle 700 Euro.

In der zwölften Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 1. November 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer vier Bengalische Feuer.

Hallenser Zuschauer brannten vor dem Spiel gegen den SV Meppen am 26. Oktober 2019 zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.