Geldstrafen für Gladbach und Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach und Zweitligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Stuttgart muss wegen zweier Fälle eine Strafe in Gesamthöhe von 18.840 Euro zahlen, Mönchengladbach wegen eines Falles 12.000 Euro.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim SV Sandhausen am 9. August 2019 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 23. August 2019 zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens 18 Bengalische Feuer. Die Partie musste daraufhin für knapp drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 27. September 2019 im Stuttgarter Zuschauerbereich mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach und Zweitligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Stuttgart muss wegen zweier Fälle eine Strafe in Gesamthöhe von 18.840 Euro zahlen, Mönchengladbach wegen eines Falles 12.000 Euro.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim SV Sandhausen am 9. August 2019 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 23. August 2019 zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens 18 Bengalische Feuer. Die Partie musste daraufhin für knapp drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 27. September 2019 im Stuttgarter Zuschauerbereich mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.