Geldstrafen für Frankfurt und Darmstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt und den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen verurteilt. Frankfurt muss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger insgesamt 20.000 Euro zahlen, Darmstadt wegen eines Falls 10.200 Euro.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 19. Januar 2019 warf ein Frankfurter Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung des Freiburger Spielers Marco Terrazzino und traf diesen beim Warmlaufen am Hals. Darüber hinaus warfen Frankfurter Zuschauer kurz nach Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 22. April 2019 zahlreiche Flummis auf das Spielfeld. Die Begegnung musste deshalb für drei Minuten unterbrochen werden.

Darmstädter Zuschauer zündeten mit Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 7. April 2019 mindestens 17 Bengalische Feuer.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt und den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen verurteilt. Frankfurt muss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger insgesamt 20.000 Euro zahlen, Darmstadt wegen eines Falls 10.200 Euro.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 19. Januar 2019 warf ein Frankfurter Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung des Freiburger Spielers Marco Terrazzino und traf diesen beim Warmlaufen am Hals. Darüber hinaus warfen Frankfurter Zuschauer kurz nach Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 22. April 2019 zahlreiche Flummis auf das Spielfeld. Die Begegnung musste deshalb für drei Minuten unterbrochen werden.

Darmstädter Zuschauer zündeten mit Beginn des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 7. April 2019 mindestens 17 Bengalische Feuer.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.