Geldstrafen für Eintracht Frankfurt und Mainz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Eintracht Frankfurt und 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss die Eintracht 17.000 Euro zahlen, Mainz 3000 Euro.

Vor Beginn und während des Bundesligaspiels von Eintracht Frankfurt bei Fortuna Düsseldorf am 11. März 2019 brannten Zuschauer der Gastmannschaft insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem zündeten Frankfurter Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 24. Februar 2019 zwei Bengalische Feuer.

In der 45. Minute des Bundesligaspiels zwischen Mainz 05 und Borussia Mönchengladbach am 9. März 2019 rannte ein Zuschauer aus dem Mainzer Block auf das Spielfeld in Richtung Mittelkreis.

Die Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Eintracht Frankfurt und 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss die Eintracht 17.000 Euro zahlen, Mainz 3000 Euro.

Vor Beginn und während des Bundesligaspiels von Eintracht Frankfurt bei Fortuna Düsseldorf am 11. März 2019 brannten Zuschauer der Gastmannschaft insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem zündeten Frankfurter Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 24. Februar 2019 zwei Bengalische Feuer.

In der 45. Minute des Bundesligaspiels zwischen Mainz 05 und Borussia Mönchengladbach am 9. März 2019 rannte ein Zuschauer aus dem Mainzer Block auf das Spielfeld in Richtung Mittelkreis.

Die Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.