Geldstrafen für Eintracht Frankfurt, SC Freiburg und Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Eintracht Frankfurt, SC Freiburg und Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Frankfurt muss 37.000 Euro zahlen, Freiburg 16.000 Euro und Dortmund 5000 Euro.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC St. Pauli am 30. Oktober 2019 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich mindestens zwölf Bengalische Feuer gezündet und acht Raketen abgeschossen. In der 87. Minute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt.

Vor Anpfiff und in der 49. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 19. Oktober 2019 brannten Freiburger Zuschauer mindestens 16 Bengalische Feuer ab.

In der 8. Minute des DFB-Pokalspiels beim KFC Uerdingen 05 am 9. August 2019 warfen Dortmunder Zuschauer bei einem Uerdinger Eckball mindestens fünf Bierbecher in Richtung des Spielfeldes und des ausführenden Spielers.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Eintracht Frankfurt, SC Freiburg und Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Frankfurt muss 37.000 Euro zahlen, Freiburg 16.000 Euro und Dortmund 5000 Euro.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC St. Pauli am 30. Oktober 2019 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich mindestens zwölf Bengalische Feuer gezündet und acht Raketen abgeschossen. In der 87. Minute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer abgebrannt.

Vor Anpfiff und in der 49. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 19. Oktober 2019 brannten Freiburger Zuschauer mindestens 16 Bengalische Feuer ab.

In der 8. Minute des DFB-Pokalspiels beim KFC Uerdingen 05 am 9. August 2019 warfen Dortmunder Zuschauer bei einem Uerdinger Eckball mindestens fünf Bierbecher in Richtung des Spielfeldes und des ausführenden Spielers.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.