Geldstrafen für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August 2018 hatten Frankfurter Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das DFB-Sportgericht Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 14. September 2018 hatten Frankfurter Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 18. August 2018 hatten Frankfurter Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger hat das DFB-Sportgericht Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 14. September 2018 hatten Frankfurter Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.