Geldstrafen für Düsseldorf und Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf und Drittligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Düsseldorf muss 10.250 Euro zahlen, Zwickau 1750 Euro.

In der 21. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. September 2018 wurde im Düsseldorfer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt, in der 46. Minute wurden mindestens zehn Bengalische Feuer im Auswärtsblock gezündet. In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2018 wurden im Zwickauer Zuschauerbereich vier Rauchkörper gezündet. In der Nachspielzeit wurde nochmals ein Rauchkörper im Heimblock abgebrannt.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, damit sind die Urteile rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf und Drittligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Düsseldorf muss 10.250 Euro zahlen, Zwickau 1750 Euro.

In der 21. Minute des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. September 2018 wurde im Düsseldorfer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt, in der 46. Minute wurden mindestens zehn Bengalische Feuer im Auswärtsblock gezündet. In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2018 wurden im Zwickauer Zuschauerbereich vier Rauchkörper gezündet. In der Nachspielzeit wurde nochmals ein Rauchkörper im Heimblock abgebrannt.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, damit sind die Urteile rechtskräftig.