Geldstrafen für Dresden und Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. So muss Dresden wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zahlen, Magdeburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 1000 Euro.

Vor dem Dresdner Zweitligaspiel gegen den MSV Duisburg am 6. August 2018 wurden im heimischen Zuschauerblock fünf Rauchtöpfe gezündet. Zudem wurden vor Spielbeginn unzählige Papierrollen aus dem Dresdner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen, so dass sich der Anpfiff um drei Minuten verzögerte.

In der 81. Minute des Magdeburger Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 5. August 2018 wurden aus dem heimischen Zuschauerblock zwei Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen, wovon einer auf dem Platz liegen blieb.

Beide Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. So muss Dresden wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zahlen, Magdeburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 1000 Euro.

Vor dem Dresdner Zweitligaspiel gegen den MSV Duisburg am 6. August 2018 wurden im heimischen Zuschauerblock fünf Rauchtöpfe gezündet. Zudem wurden vor Spielbeginn unzählige Papierrollen aus dem Dresdner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen, so dass sich der Anpfiff um drei Minuten verzögerte.

In der 81. Minute des Magdeburger Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 5. August 2018 wurden aus dem heimischen Zuschauerblock zwei Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen, wovon einer auf dem Platz liegen blieb.

Beide Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.