Geldstrafen für Dresden und Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten Dynamo Dresden und 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Dresden muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 4800 Euro zahlen, Heidenheim ebenfalls wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Strafe von 3000 Euro.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels beim TuS Dassendorf am 10. August 2019 in Zwickau zündeten Dresdner Zuschauer mindestens acht pyrotechnische Gegenstände.

In der 72., 80. und 90. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 10. August 2019 wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten Dynamo Dresden und 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Dresden muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 4800 Euro zahlen, Heidenheim ebenfalls wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Strafe von 3000 Euro.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels beim TuS Dassendorf am 10. August 2019 in Zwickau zündeten Dresdner Zuschauer mindestens acht pyrotechnische Gegenstände.

In der 72., 80. und 90. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm am 10. August 2019 wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.