Geldstrafen für Dresden und Hamburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Dresden muss 1100 Euro zahlen, der HSV 4800 Euro.

In der 45. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 7. April 2019 warf ein Dresdner Zuschauer ein Feuerzeug auf das Spielfeld. Zudem zündete in der 65. Minute ein Zuschauer des Heimteams einen Böller.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 28. April 2019 brannten Hamburger Zuschauer mindestens acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Dynamo Dresden und Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Dresden muss 1100 Euro zahlen, der HSV 4800 Euro.

In der 45. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 7. April 2019 warf ein Dresdner Zuschauer ein Feuerzeug auf das Spielfeld. Zudem zündete in der 65. Minute ein Zuschauer des Heimteams einen Böller.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 28. April 2019 brannten Hamburger Zuschauer mindestens acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.