Geldstrafen für den Hamburger SV und Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Hamburger SV und Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der HSV muss wegen einem Fall 2250 Euro, Braunschweig wegen zwei Fällen 5500 Euro zahlen.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 30. September 2018 wurden im Zuschauerbereich des HSV insgesamt fünf Bengalische Feuer abgebrannt. Vor dem Drittligaspiel beim SV Meppen am 29. September 2018 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände an. Zudem wurde in der 73. Minute im Braunschweiger Zuschauerbereich Fanmaterial in Brand gesetzt, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Die Löscharbeiten der Feuerwehr wurden unter anderem durch das Werfen von gefüllten Bierbechern erschwert.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Hamburger SV und Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der HSV muss wegen einem Fall 2250 Euro, Braunschweig wegen zwei Fällen 5500 Euro zahlen.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 30. September 2018 wurden im Zuschauerbereich des HSV insgesamt fünf Bengalische Feuer abgebrannt. Vor dem Drittligaspiel beim SV Meppen am 29. September 2018 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände an. Zudem wurde in der 73. Minute im Braunschweiger Zuschauerbereich Fanmaterial in Brand gesetzt, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Die Löscharbeiten der Feuerwehr wurden unter anderem durch das Werfen von gefüllten Bierbechern erschwert.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.