Geldstrafen für den FC Bayern München und den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Deutschen Meister FC Bayern München und Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils mit Geldstrafen belegt. Der FC Bayern muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 5000 Euro zahlen, die Kölner wegen vierer Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Gesamtstrafe in Höhe von 11.900 Euro.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 14. April 2019 brannten Münchner Zuschauer mindestens fünf Bengalische Feuer ab.

Im Kölner Zuschauerbereich wurden vor Beginn sowie in der 60. Minute des Zweitligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 3. März 2019 insgesamt sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Kölner Zuschauer vor Beginn der Zweitligabegegnung beim 1. FC Heidenheim am 7. April 2019 mindestens zwölf Bengalische Feuer sowie in der vierten Minute der Zweitligapartie beim MSV Duisburg am 10. April 2019 ebenfalls ein Bengalisches Feuer. Darüber hinaus lief ein Kölner Zuschauer in der 66. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 26. April 2019 auf das Spielfeld, wodurch sich die Spielfortsetzung um eine Minute verzögerte.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Deutschen Meister FC Bayern München und Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils mit Geldstrafen belegt. Der FC Bayern muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 5000 Euro zahlen, die Kölner wegen vierer Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger eine Gesamtstrafe in Höhe von 11.900 Euro.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 14. April 2019 brannten Münchner Zuschauer mindestens fünf Bengalische Feuer ab.

Im Kölner Zuschauerbereich wurden vor Beginn sowie in der 60. Minute des Zweitligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 3. März 2019 insgesamt sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Kölner Zuschauer vor Beginn der Zweitligabegegnung beim 1. FC Heidenheim am 7. April 2019 mindestens zwölf Bengalische Feuer sowie in der vierten Minute der Zweitligapartie beim MSV Duisburg am 10. April 2019 ebenfalls ein Bengalisches Feuer. Darüber hinaus lief ein Kölner Zuschauer in der 66. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 26. April 2019 auf das Spielfeld, wodurch sich die Spielfortsetzung um eine Minute verzögerte.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.