Geldstrafen für Darmstadt, Sandhausen, Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten SV Darmstadt 98 und SV Sandhausen sowie den Regionalligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Darmstadt muss 3750 Euro zahlen, Sandhausen 1000 Euro und Ulm 2000 Euro.

Darmstädter Zuschauer brannten in der 49. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 30. August 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe ab. Deshalb musste die Begegnung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 2. August 2019 wurden aus dem Sandhäuser Zuschauerbereich zwei Becher auf das Spielfeld geworfen.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 10. August 2019 zündeten Ulmer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe und drei Knallkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitligisten SV Darmstadt 98 und SV Sandhausen sowie den Regionalligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Darmstadt muss 3750 Euro zahlen, Sandhausen 1000 Euro und Ulm 2000 Euro.

Darmstädter Zuschauer brannten in der 49. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 30. August 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe ab. Deshalb musste die Begegnung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 2. August 2019 wurden aus dem Sandhäuser Zuschauerbereich zwei Becher auf das Spielfeld geworfen.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 10. August 2019 zündeten Ulmer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe und drei Knallkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.