Geldstrafen für Bremen und Chemnitz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SV Werder Bremen und Drittligist Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen belegt. Werder Bremen muss 20.000 Euro zahlen, Chemnitz 375 Euro.

Werder Bremen wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2020 zu erbringen.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den SV Atlas Delmenhorst am 10. August wurden im Bremer Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 72. Spielminute wurden weitere 15 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

In der 63. und 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 12. August wurde aus dem Chemnitzer Zuschauerbereich jeweils ein Böller in den Innenraum geworfen. Die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein führte zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 75 Prozent.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SV Werder Bremen und Drittligist Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen belegt. Werder Bremen muss 20.000 Euro zahlen, Chemnitz 375 Euro.

Werder Bremen wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2020 zu erbringen.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den SV Atlas Delmenhorst am 10. August wurden im Bremer Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 72. Spielminute wurden weitere 15 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

In der 63. und 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 12. August wurde aus dem Chemnitzer Zuschauerbereich jeweils ein Böller in den Innenraum geworfen. Die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein führte zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 75 Prozent.