Geldstrafen für Bayern, Hertha und Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Bayern München und Hertha BSC sowie den Zweitligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Bayern muss 1000 Euro zahlen, Hertha 2000 Euro und Duisburg wegen zweier Fälle 11.100 Euro.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Bayern München am 6. Februar 2019 brannten Berliner Zuschauer zwei pyrotechnische Gegenstände ab. Nach dem Schlusspfiff wurde dann im Münchner Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 29. Januar 2019 zündeten Duisburger Zuschauer insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel gegen den SC Paderborn 07 am 5. Februar 2019 drei Becher aus dem Duisburger Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Bayern München und Hertha BSC sowie den Zweitligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen belegt. Bayern muss 1000 Euro zahlen, Hertha 2000 Euro und Duisburg wegen zweier Fälle 11.100 Euro.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Bayern München am 6. Februar 2019 brannten Berliner Zuschauer zwei pyrotechnische Gegenstände ab. Nach dem Schlusspfiff wurde dann im Münchner Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 29. Januar 2019 zündeten Duisburger Zuschauer insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel gegen den SC Paderborn 07 am 5. Februar 2019 drei Becher aus dem Duisburger Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.