Geldstrafen für Augsburg und Stefan Reuter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg und dessen Sport-Geschäftsführer Stefan Reuter im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Der Verein muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 6750 Euro zahlen, Reuter wegen unsportlichen Verhaltens 5000 Euro.

In der 49. Minute des DFB-Pokalspiels beim TSV Steinbach Haiger am 19. August 2018 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens sechs Rauchfackeln abgebrannt, woraufhin die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Stefan Reuter hatte sich in der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 15. September 2018 mehrmals unsportlich am Spielfeldrand verhalten und war schließlich kurz vor Ende von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) aus dem Innenraum verwiesen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg und dessen Sport-Geschäftsführer Stefan Reuter im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Der Verein muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 6750 Euro zahlen, Reuter wegen unsportlichen Verhaltens 5000 Euro.

In der 49. Minute des DFB-Pokalspiels beim TSV Steinbach Haiger am 19. August 2018 wurden im Augsburger Zuschauerbereich mindestens sechs Rauchfackeln abgebrannt, woraufhin die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Stefan Reuter hatte sich in der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 15. September 2018 mehrmals unsportlich am Spielfeldrand verhalten und war schließlich kurz vor Ende von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) aus dem Innenraum verwiesen worden.