Geldstrafen für Aue und Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue und VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Bochum muss 7200 Euro zahlen, Aue 2400 Euro.

Unmittelbar vor Anpfiff der Zweitligabegegnung gegen den VfL Bochum am 28. April 2019 wurden im Auer Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

In der ersten Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 12. Mai 2019 zündeten Bochumer Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste daraufhin für knapp eine Minute unterbrochen werden.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue und VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Bochum muss 7200 Euro zahlen, Aue 2400 Euro.

Unmittelbar vor Anpfiff der Zweitligabegegnung gegen den VfL Bochum am 28. April 2019 wurden im Auer Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

In der ersten Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 12. Mai 2019 zündeten Bochumer Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste daraufhin für knapp eine Minute unterbrochen werden.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.