Geldstrafen für Aue, Kiel und Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue, Holstein Kiel und 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Kiel muss 5400 Euro zahlen, Köln 2400 Euro und Aue 1800 Euro.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels zwischen dem Hamburger SV und Holstein Kiel am 3. August 2018 wurden im Kieler Zuschauerblock drei Rauchbomben und sechs Blinker gezündet. Zu Beginn des Zweitligaspiels zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Köln am 4. August 2018 brannten Kölner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände ab. Und während des Zweitligaspiels zwischen Union Berlin und Erzgebirge Aue am 5. August 2018 wurden im Auer Zuschauerblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue, Holstein Kiel und 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Kiel muss 5400 Euro zahlen, Köln 2400 Euro und Aue 1800 Euro.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels zwischen dem Hamburger SV und Holstein Kiel am 3. August 2018 wurden im Kieler Zuschauerblock drei Rauchbomben und sechs Blinker gezündet. Zu Beginn des Zweitligaspiels zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Köln am 4. August 2018 brannten Kölner Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände ab. Und während des Zweitligaspiels zwischen Union Berlin und Erzgebirge Aue am 5. August 2018 wurden im Auer Zuschauerblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.