Geldstrafe und Innenraumverbote auf Bewährung für HSV-Trainer Walter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Walter, den Trainer des Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Zudem erhält er zwei Meisterschaftsspiele Innenraumverbot, die bis zum 30. Juni 2024 auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der Coach des HSV hatte den zuständigen Dopingarzt vor Beginn einer Doping-Trainingskontrolle der NADA am 23. September 2023 in Hamburg lautstark angeschrien und erheblich verbal beleidigt. Mittlerweile hat sich Walter für sein Fehlverhalten entschuldigt.

Der HSV-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Walter, den Trainer des Zweitligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Zudem erhält er zwei Meisterschaftsspiele Innenraumverbot, die bis zum 30. Juni 2024 auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der Coach des HSV hatte den zuständigen Dopingarzt vor Beginn einer Doping-Trainingskontrolle der NADA am 23. September 2023 in Hamburg lautstark angeschrien und erheblich verbal beleidigt. Mittlerweile hat sich Walter für sein Fehlverhalten entschuldigt.

Der HSV-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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