Geldstrafe für Sonnenhof Großaspach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 210 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Großaspacher die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 840 Euro um 75 Prozent reduziert.

In der 58. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 23. November 2019 brannten Großaspacher Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste anschließend aufgrund der Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden.

Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss kostet jeder abgebrannte pyrotechnische Gegenstand in der 3. Liga den Verein einen Geldbetrag von 350 Euro. Weiterhin ist eine Erhöhung der Geldstrafe um 20 Prozent bei einer Spielunterbrechung von bis zu einer Minute vorgesehen. Da der Klub allerdings die Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 210 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Großaspacher die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 840 Euro um 75 Prozent reduziert.

In der 58. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 23. November 2019 brannten Großaspacher Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste anschließend aufgrund der Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden.

Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss kostet jeder abgebrannte pyrotechnische Gegenstand in der 3. Liga den Verein einen Geldbetrag von 350 Euro. Weiterhin ist eine Erhöhung der Geldstrafe um 20 Prozent bei einer Spielunterbrechung von bis zu einer Minute vorgesehen. Da der Klub allerdings die Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.