Geldstrafe für Sand und Innenraumverbot für Ordnerin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Frauen-Bundesligist SC Sand im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens einer Ordnerin in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. Zudem wird die Ordnerin mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele ihres Vereins belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Ordnerin darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Die Ordnerin hatte die Schiedsrichter-Assistentin Selina Menzel nach Abpfiff des Frauen-Bundesligaspiels gegen den 1. FFC Turbine Potsdam am 17. Oktober 2021 am Arm festgehalten und ohne Mund-Nasen-Schutz aus nächster Nähe auf sie eingeredet.

Die Ordnerin und der Verein haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Frauen-Bundesligist SC Sand im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens einer Ordnerin in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. Zudem wird die Ordnerin mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele ihres Vereins belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Ordnerin darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Die Ordnerin hatte die Schiedsrichter-Assistentin Selina Menzel nach Abpfiff des Frauen-Bundesligaspiels gegen den 1. FFC Turbine Potsdam am 17. Oktober 2021 am Arm festgehalten und ohne Mund-Nasen-Schutz aus nächster Nähe auf sie eingeredet.

Die Ordnerin und der Verein haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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