Geldstrafe für FCA-Trainer Baum reduziert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die gegen Manuel Baum verhängte Geldstrafe um 2000 Euro reduziert. Somit muss der Trainer des Bundesligisten FC Augsburg wegen eines unsportlichen Verhaltens 6000 statt ursprünglich 8000 Euro zahlen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bleiben dem Sportgericht Restzweifel, ob der Manuel Baum vorgeworfene Ausspruch 'Ihr Blinden' tatsächlich gefallen ist und an die Schiedsrichter adressiert wurde. Im Übrigen wurde sein unsportliches Verhalten durch die Beweisaufnahme bestätigt." Lorenz regte ferner an, dass der FCA über eine zukünftige Kommunikationsstrategie gegenüber den Schiedsrichtern nachdenken möge.

Baum war zunächst am 9. März 2018 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt worden, nachdem er sich während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 18. Februar 2018 mehrmals unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Stieler (Hamburg) verhalten hatte und deshalb anschließend eine Viertelstunde vor Spielende aus dem Innenraum verwiesen worden war. Gegen das Einzelrichterurteil hatte der Trainer fristgerecht Einspruch eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die gegen Manuel Baum verhängte Geldstrafe um 2000 Euro reduziert. Somit muss der Trainer des Bundesligisten FC Augsburg wegen eines unsportlichen Verhaltens 6000 statt ursprünglich 8000 Euro zahlen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bleiben dem Sportgericht Restzweifel, ob der Manuel Baum vorgeworfene Ausspruch 'Ihr Blinden' tatsächlich gefallen ist und an die Schiedsrichter adressiert wurde. Im Übrigen wurde sein unsportliches Verhalten durch die Beweisaufnahme bestätigt." Lorenz regte ferner an, dass der FCA über eine zukünftige Kommunikationsstrategie gegenüber den Schiedsrichtern nachdenken möge.

Baum war zunächst am 9. März 2018 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt worden, nachdem er sich während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 18. Februar 2018 mehrmals unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Stieler (Hamburg) verhalten hatte und deshalb anschließend eine Viertelstunde vor Spielende aus dem Innenraum verwiesen worden war. Gegen das Einzelrichterurteil hatte der Trainer fristgerecht Einspruch eingelegt.