Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Magdeburger die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 300 Euro um 75 Prozent reduziert.

In der 17. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 23. November 2019 hatte ein Magdeburger Zuschauer eine kleine Glasflasche in Richtung des Spielfeldes geworfen. Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss zieht das Werfen eines Gegenstandes in der 3. Liga eigentlich eine Strafe von 300 Euro nach sich. Da der Verein allerdings den Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Magdeburger die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 300 Euro um 75 Prozent reduziert.

In der 17. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 23. November 2019 hatte ein Magdeburger Zuschauer eine kleine Glasflasche in Richtung des Spielfeldes geworfen. Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss zieht das Werfen eines Gegenstandes in der 3. Liga eigentlich eine Strafe von 300 Euro nach sich. Da der Verein allerdings den Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.