Geldstrafe für BVB und Geldauflage für Reus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Zudem stellte der Kontrollausschuss mit Zustimmung des Sportgerichts das Verfahren gegen Dortmunds Spieler Marco Reus unter der Auflage ein, dass der Nationalspieler eine Spende in Höhe von 5000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung überweist.

Reus hatte sich während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am vergangenen Samstag im Innenraum aufgehalten und auf einer Bank neben der Ersatzspielerbank Platz genommen, obwohl er mit einer Rot-Sperre belegt war. Dies ist einem gesperrten Spieler allerdings laut den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung nicht erlaubt.

Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB haftet der Verein für einen solchen Vorfall. Dortmund hat dem Urteil auch bereits zugestimmt. Zugunsten von Marco Reus geht der Kontrollausschuss davon aus, dass der Verstoß von ihm aus Unkenntnis über die Rechtslage begangen wurde und sich zukünftig nicht wiederholen wird.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Zudem stellte der Kontrollausschuss mit Zustimmung des Sportgerichts das Verfahren gegen Dortmunds Spieler Marco Reus unter der Auflage ein, dass der Nationalspieler eine Spende in Höhe von 5000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung überweist.

Reus hatte sich während des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am vergangenen Samstag im Innenraum aufgehalten und auf einer Bank neben der Ersatzspielerbank Platz genommen, obwohl er mit einer Rot-Sperre belegt war. Dies ist einem gesperrten Spieler allerdings laut den Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung nicht erlaubt.

Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB haftet der Verein für einen solchen Vorfall. Dortmund hat dem Urteil auch bereits zugestimmt. Zugunsten von Marco Reus geht der Kontrollausschuss davon aus, dass der Verstoß von ihm aus Unkenntnis über die Rechtslage begangen wurde und sich zukünftig nicht wiederholen wird.