Gelbe Karte für Lottes Chato annulliert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Paterson Chato von den Sportfreunden Lotte im Drittligaspiel gegen 1860 München am 25. Januar 2019 gesehen hat. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.

Lotte hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichterin Dr. Riem Hussein (Bad Harzburg) in der 38. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Paterson Chato, sondern vom Lotter Spieler Adam Straith begangen worden sei. Die Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Chato tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Paterson Chato von den Sportfreunden Lotte im Drittligaspiel gegen 1860 München am 25. Januar 2019 gesehen hat. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.

Lotte hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichterin Dr. Riem Hussein (Bad Harzburg) in der 38. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Paterson Chato, sondern vom Lotter Spieler Adam Straith begangen worden sei. Die Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Chato tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.