Gelbe Karte für Fortuna Kölns Spieler Eberwein annulliert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Michael Eberwein vom SC Fortuna Köln im Drittligaspiel gegen die SpVgg Unterhaching am 20. April 2019 gesehen hatte. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.

Köln hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichter Tim Skorczyk (Salzgitter) in der 7. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Michael Eberwein, sondern vom Kölner Spieler Moritz Fritz begangen worden sei. Der Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Eberwein tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Michael Eberwein vom SC Fortuna Köln im Drittligaspiel gegen die SpVgg Unterhaching am 20. April 2019 gesehen hatte. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.

Köln hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichter Tim Skorczyk (Salzgitter) in der 7. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Michael Eberwein, sondern vom Kölner Spieler Moritz Fritz begangen worden sei. Der Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Eberwein tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.