Gelb-Sperren für Trainer ab sofort auch in 3. Liga und DFB-Pokal

Nach den Beschlüssen des DFB-Bundestages gelten nun auch in der 3. Liga und im DFB-Pokal die Sperrenregelungen für Trainer und Funktionsträger. Offiziell in Kraft getreten sind die neuen Bestimmungen mit ihrer Veröffentlichung am 22. Oktober 2019.

Gelbe Karten: Ein Trainer oder Funktionsträger einer Mannschaft der 3. Liga ist nach der vierten Gelben Karte für das folgende Meisterschaftsspiel gesperrt (Aufenthaltsverbot). Eine Übertragung auf die folgende Saison findet nicht statt. Heißt: Sieht ein Trainer im letzten Spiel der laufenden Saison seine vierte Gelbe Karte, ist er für die erste Partie der nächsten Spielzeit nicht gesperrt. Gleiches gilt im DFB-Pokal. Auch hier erfolgt eine Sperre nach der vierten Gelben Karte für die nächstfolgende Partie der Mannschaft im laufenden Wettbewerb.

Zu beachten: Die Regelung ist mit Veröffentlichung in den Offiziellen Mitteilungen des DFB (22. Oktober 2019) in Kraft getreten und gilt nicht rückwirkend in der laufenden Saison. Vor dem 22. Oktober verhängte Gelbe Karten gegen Trainer und Funktionsträger in der 3. Liga und im DFB-Pokal werden im Hinblick auf eine Sperre nicht mitgezählt.

Gelb-Rote Karte: Hier ist es wie bei den Spielern. Wird ein Trainer oder Funktionsträger in einem Bundesspiel infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen, ist er für die nächste Partie der gleichen Wettbewerbskategorie automatisch gesperrt. Die Regelung gilt für alle Bundesspiele – also neben der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und dem DFB-Pokal beispielsweise auch für die FLYERALARM Frauen-Bundesliga, die Junioren-Bundesligen sowie den DFB-Pokal der Frauen und Junioren.

Rote Karte: Bei einer Roten Karte ist – wie bei Spielern - der Trainer oder Funktionsträger bis zur Entscheidung durch die zuständige Instanz gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Das genaue Strafmaß legt dann die zuständige Instanz fest.

[jb]

Nach den Beschlüssen des DFB-Bundestages gelten nun auch in der 3. Liga und im DFB-Pokal die Sperrenregelungen für Trainer und Funktionsträger. Offiziell in Kraft getreten sind die neuen Bestimmungen mit ihrer Veröffentlichung am 22. Oktober 2019.

Gelbe Karten: Ein Trainer oder Funktionsträger einer Mannschaft der 3. Liga ist nach der vierten Gelben Karte für das folgende Meisterschaftsspiel gesperrt (Aufenthaltsverbot). Eine Übertragung auf die folgende Saison findet nicht statt. Heißt: Sieht ein Trainer im letzten Spiel der laufenden Saison seine vierte Gelbe Karte, ist er für die erste Partie der nächsten Spielzeit nicht gesperrt. Gleiches gilt im DFB-Pokal. Auch hier erfolgt eine Sperre nach der vierten Gelben Karte für die nächstfolgende Partie der Mannschaft im laufenden Wettbewerb.

Zu beachten: Die Regelung ist mit Veröffentlichung in den Offiziellen Mitteilungen des DFB (22. Oktober 2019) in Kraft getreten und gilt nicht rückwirkend in der laufenden Saison. Vor dem 22. Oktober verhängte Gelbe Karten gegen Trainer und Funktionsträger in der 3. Liga und im DFB-Pokal werden im Hinblick auf eine Sperre nicht mitgezählt.

Gelb-Rote Karte: Hier ist es wie bei den Spielern. Wird ein Trainer oder Funktionsträger in einem Bundesspiel infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen, ist er für die nächste Partie der gleichen Wettbewerbskategorie automatisch gesperrt. Die Regelung gilt für alle Bundesspiele – also neben der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und dem DFB-Pokal beispielsweise auch für die FLYERALARM Frauen-Bundesliga, die Junioren-Bundesligen sowie den DFB-Pokal der Frauen und Junioren.

Rote Karte: Bei einer Roten Karte ist – wie bei Spielern - der Trainer oder Funktionsträger bis zur Entscheidung durch die zuständige Instanz gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Das genaue Strafmaß legt dann die zuständige Instanz fest.