Fünf Spiele Sperre und Geldstrafe für Leistner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Leistner vom Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie einem Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Von dieser Sperre sind drei Pflichtspiele sofort zu verbüßen. Der Strafrest von zwei Pflichtspielen wird für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endet am 18. September 2021.

Leistner wurde im Anschluss an das DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden mehrfach von einem Dresdener Zuschauer beleidigt. Leistner ging daraufhin in den Zuschauerbereich eilte auf den Provokateur zu und griff ihn körperlich an.

Dieses Verhalten stellt neben einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer auch einen Fall des unsportlichen Verhaltens dar, indem Leistner die nach dem DFB/DFL-Hygienekonzept vorgeschriebenen Zonierungen verlassen und sich in den allgemeinen Zuschauerbereich begeben hat. Er hat dadurch sich und möglicherweise auch Dritte der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgesetzt.

"Verstoß gegen das Hygienekonzept nicht bagatellisieren"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Wir werten dies als schwerwiegende Sportverfehlung, die Sperre gilt daher auch für den Ligabetrieb und nicht nur den DFB-Pokal. Wir hatten hier einerseits zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Angriff auf einen Zuschauer um eine besonders schwerwiegende Verfehlung eines Spielers gehandelt hat, andererseits aber auch die Schwere der vorangegangenen Provokation zu würdigen. Für den Spieler sprach zudem, dass er sportgerichtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist, er sein Fehlverhalten bedauert und aufrichtig um Entschuldigung gebeten hat. Die zusätzliche Geldstrafe ergibt sich aus dem Verstoß gegen das Hygienekonzept, den wir nicht bagatellisieren wollen."

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim Sportgericht eingelegt.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Leistner vom Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie einem Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Von dieser Sperre sind drei Pflichtspiele sofort zu verbüßen. Der Strafrest von zwei Pflichtspielen wird für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endet am 18. September 2021.

Leistner wurde im Anschluss an das DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden mehrfach von einem Dresdener Zuschauer beleidigt. Leistner ging daraufhin in den Zuschauerbereich eilte auf den Provokateur zu und griff ihn körperlich an.

Dieses Verhalten stellt neben einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer auch einen Fall des unsportlichen Verhaltens dar, indem Leistner die nach dem DFB/DFL-Hygienekonzept vorgeschriebenen Zonierungen verlassen und sich in den allgemeinen Zuschauerbereich begeben hat. Er hat dadurch sich und möglicherweise auch Dritte der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgesetzt.

"Verstoß gegen das Hygienekonzept nicht bagatellisieren"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Wir werten dies als schwerwiegende Sportverfehlung, die Sperre gilt daher auch für den Ligabetrieb und nicht nur den DFB-Pokal. Wir hatten hier einerseits zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Angriff auf einen Zuschauer um eine besonders schwerwiegende Verfehlung eines Spielers gehandelt hat, andererseits aber auch die Schwere der vorangegangenen Provokation zu würdigen. Für den Spieler sprach zudem, dass er sportgerichtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist, er sein Fehlverhalten bedauert und aufrichtig um Entschuldigung gebeten hat. Die zusätzliche Geldstrafe ergibt sich aus dem Verstoß gegen das Hygienekonzept, den wir nicht bagatellisieren wollen."

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim Sportgericht eingelegt.

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