Fünf Monate Sperre und Geldstrafe für ehemaligen Münchner Jugendtrainer

Im Verfahren gegen einen weiteren früheren Jugendtrainer des FC Bayern München hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein Urteil gefällt. Der Trainer wurde auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einem Verbot zur Ausübung der Trainertätigkeit (Sperre) von fünf Monaten belegt. Dieses läuft rückwirkend vom 1. April bis einschließlich 31. August 2021. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen.

Der Jugendtrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Seit Oktober 2020 ist der Trainer nicht mehr für den FC Bayern München tätig.

[mm]

Im Verfahren gegen einen weiteren früheren Jugendtrainer des FC Bayern München hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein Urteil gefällt. Der Trainer wurde auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einem Verbot zur Ausübung der Trainertätigkeit (Sperre) von fünf Monaten belegt. Dieses läuft rückwirkend vom 1. April bis einschließlich 31. August 2021. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen.

Der Jugendtrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Seit Oktober 2020 ist der Trainer nicht mehr für den FC Bayern München tätig.