FIFA sperrt Alexander Walke für sieben Monate

Die Disziplinarkommission des Fußballweltverbandes FIFA hat den deutschen U 20-Nationaltorhüter Alexander Walke (Werder Bremen) wegen eines Dopingvergehens vom 9. Dezember 2003 bis 8. Juli 2004 für sieben Monate gesperrt. Die Sperre gilt für alle nationalen und internationalen Pflicht- und Freundschaftsspiele. Zudem erhielt Walke eine Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken, was derzeit umgerechnet 6409 Euro entspricht.

Goetz Eilers, Chefjustiziar des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), erklärte anschließend zu der Entscheidung: „Es ist ein ausgewogenes Urteil, das zwar eine spürbare Strafe beinhaltet, aber Alexander Walke die sportlichen Perspektiven nicht verbaut. Da die FIFA die Strafe für den nationalen und internationalen Spielbetrieb ausgesprochen hat, wird der DFB in dieser Angelegenheit kein weiteres Verfahren eröffnen."

Eine FIFA-Dopingkontrolle bei Alexander Walke während der Weltmeisterschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten hatte einen positiven Befund ergeben. In der Urinprobe des 20 Jahre alten Torwarts, der in allen drei Begegnungen gegen Südkorea, USA und Paraguay in der DFB-Auswahl eingesetzt worden war, wurden in einem nach dem USA-Spiel entnommenen Test über dem Grenzwert liegende Spuren der verbotenen Substanz Tetrahydrocannabinol gefunden, die zur Gruppe der Cannabis-Metabolite gehört. Walke verzichtete anschließend auf die Öffnung der B-Probe.

Der DFB verurteilt das Verhalten des Spielers und hat wegen dieses Vorfalls sein Bedauern gegenüber der FIFA zum Ausdruck gebracht. Wie alle anderen deutschen Nationalspieler wurde Alexander Walke vor und während der WM vom zuständigen DFB-Arzt mehrfach auf die international gültigen Dopingregeln hingewiesen, so dass das Ergebnis des Dopingtests bei Walke aus DFB-Sicht unverständlich ist.

"Es tut mir unendlich Leid. Ich habe eine Riesen-Dummheit begangen, habe dem DFB, meinem Verein und mir selbst großen Schaden zugefügt. Dafür muss ich jetzt die Konsequenzen tragen", hat sich Walke mittlerweile öffentlich entschuldigt. [mm]


[bild1]Die Disziplinarkommission des Fußballweltverbandes FIFA hat den deutschen U 20-Nationaltorhüter Alexander Walke (Werder Bremen) wegen eines Dopingvergehens vom 9. Dezember 2003 bis 8. Juli 2004 für sieben Monate gesperrt. Die Sperre gilt für alle nationalen und internationalen Pflicht- und Freundschaftsspiele. Zudem erhielt Walke eine Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken, was derzeit umgerechnet 6409 Euro entspricht.



Goetz Eilers, Chefjustiziar des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), erklärte anschließend zu der Entscheidung: „Es ist ein ausgewogenes Urteil, das zwar eine spürbare Strafe beinhaltet, aber Alexander Walke die sportlichen Perspektiven nicht verbaut. Da die FIFA die Strafe für den nationalen und internationalen Spielbetrieb ausgesprochen hat, wird der DFB in dieser Angelegenheit kein weiteres Verfahren eröffnen."



Eine FIFA-Dopingkontrolle bei Alexander Walke während der Weltmeisterschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten hatte einen positiven Befund ergeben. In der Urinprobe des 20 Jahre alten Torwarts, der in allen drei Begegnungen gegen Südkorea, USA und Paraguay in der DFB-Auswahl eingesetzt worden war, wurden in einem nach dem USA-Spiel entnommenen Test über dem Grenzwert liegende Spuren der verbotenen Substanz Tetrahydrocannabinol gefunden, die zur Gruppe der Cannabis-Metabolite gehört. Walke verzichtete anschließend auf die Öffnung der B-Probe.



Der DFB verurteilt das Verhalten des Spielers und hat wegen dieses Vorfalls sein Bedauern gegenüber der FIFA zum Ausdruck gebracht. Wie alle anderen deutschen Nationalspieler wurde Alexander Walke vor und während der WM vom zuständigen DFB-Arzt mehrfach auf die international gültigen Dopingregeln hingewiesen, so dass das Ergebnis des Dopingtests bei Walke aus DFB-Sicht unverständlich ist.



"Es tut mir unendlich Leid. Ich habe eine Riesen-Dummheit begangen, habe dem DFB, meinem Verein und mir selbst großen Schaden zugefügt. Dafür muss ich jetzt die Konsequenzen tragen", hat sich Walke mittlerweile öffentlich entschuldigt.