FAQ: Pilotprojekt öffnet neuen Zugang zu Trainerlizenzen

Im Rahmen eines neuen Pilotprojekts eröffnet der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Trainer*innen einen zusätzlichen Zulassungsweg zu Lizenzen. Darüber soll eine Möglichkeit zur Förderung und Qualifizierung von Trainer*innen geschaffen werden, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit für höhere Aufgaben empfohlen haben. Zwingende Voraussetzung ist die unmittelbare Notwendigkeit der Lizenz für die betreffende Person. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen im FAQ.

Wie ist der Zugang zu den DFB-Trainer*innenausbildungen geregelt?

Der Zulassungsweg führt über eine Bewerbung mit Aufnahmeprüfverfahren. Darin fließen die Erfahrungen als Trainer*in und Spieler*in sowie die relevante Bildung und mögliche bisherige Qualifikationen mit ein – jeweils in Form von Punkten. Alle Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Ausbildungsstufe erfüllen, werden anhand dieser Kriterien verglichen. Die Trainer*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen schaffen es in die Lehrgänge. In der Pro Lizenz folgt nach diesem Schritt noch ein sogenanntes Assessment, in dessen Rahmen sich die 32 am höchsten bepunkteten Trainer*innen für die Teilnahme am Lehrgang empfehlen müssen.

Im Rahmen eines neuen Pilotprojekts hat der DFB nun einen zusätzlichen Zulassungsweg eröffnet. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die langfristig ausgerichtete Entwicklung von Trainer*innentalenten aus dem eigenen Verein oder Verband gelegt.

Was hat es mit dem Pilotprojekt auf sich?

Über den zusätzlichen Weg soll eine Möglichkeit zur Förderung und Qualifizierung von Trainer*innen geschaffen werden, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit für höhere Aufgaben empfohlen haben und innerhalb ihrer langfristigen vereins- oder verbandsinternen Entwicklung im nächsten Schritt in eine Position gebracht werden sollen, für die sie über die nächsthöhere Lizenz verfügen müssen. Das Pilotprojekt kommt bereits in der diesjährigen Pro Lizenz zum Einsatz und wird des Weiteren auf den Ausbildungsstufen B+, A und A+ umgesetzt. Im weiteren Verlauf der Bewerbungsphase im April 2024 werden so jeweils bis zu zwei zusätzliche Plätze pro Lehrgang zugänglich sein. 

Welche Überlegungen stecken hinter dem neuen Zulassungsweg zur Pro Lizenz sowie zur B+, A und A+ Lizenz?

Mit dem weiterentwickelten Ausbildungssystem soll die Förderung talentierter Trainer*innen stetig verbessert werden. Hierbei gilt es, die Zugänge zur Ausbildung weiter zu optimieren und sich neben eigenen konzeptionellen Gedanken mit konstruktiven Rückmeldungen sowie Erkenntnissen zum Bewerbungsprozess zu beschäftigen. Durch den neuen Zulassungsweg soll gewährleistet werden, dass die Förderung talentierter Trainer*innen im eigenen Verein nicht durch fehlende Zugangsmöglichkeiten zu den DFB-Ausbildungen ins Stocken gerät. Vielmehr wird den Vereinen eine bessere, langfristigere und flexiblere Planbarkeit in der Förderung talentierter Trainer*innen ermöglicht. Diese können künftig früher mit Aufgaben betraut werden, für die sie eigentlich die nächsthöhere Lizenz bräuchten.

Wer profitiert von diesem neuen Weg?

Grundsätzlich können talentierte Trainer*innen aller Ebenen davon profitieren – von den Leistungszentren und Stützpunkten im Bereich der B+ Lizenz bis hin zu den Männer-Profiligen, in denen die Pro Lizenz für Cheftrainer*innen nötig ist. Der zusätzliche Zulassungsweg richtet sich ausdrücklich an Trainer*innen, deren Entwicklung im eigenen Verein vorangetrieben werden soll. Es geht explizit nicht um extern verpflichtete Trainer*innen mit kurzer Verweildauer in einem Klub.

Welche Rolle spielt die Pilotierung?

Die Pilotphase wird benötigt, um zunächst Erfahrungswerte zur komplexen Wirkungsweise des zusätzlichen Zulassungswegs unter realen Bedingungen zu sammeln. Die Erkenntnisse werden im Anschluss genau analysiert und evaluiert, um in Zukunft eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten. Ein positives Fazit vorausgesetzt, wird der neue Weg danach als regulärer Zugang verankert.

Was sind die Voraussetzungen für den neuen Zugang?

Zwingende Voraussetzung ist die unmittelbare Notwendigkeit der Lizenz für die betreffende Person. Eine weitere Grundbedingung: Die Bewerbung darf nur vonseiten des Vereins oder Verbands und nicht von dem/der Trainer*in selbst eingereicht werden. Der Verein oder Verband muss darin schlüssig begründen, warum der/die Trainer*in besonders förderungswürdig ist und wie der langfristige Entwicklungsprozess genau geplant ist. Zudem muss der/die Trainer*in zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 24 Monate im Verein tätig gewesen sein. Die Bewerbung kann erst dann erfolgen, wenn außer Zweifel steht, dass der/die Trainer*in die neue Rolle, für welche die höhere Lizenz benötigt wird, schon übernommen hat oder unmittelbar übernehmen wird. Ein Vertrag für diese spezielle Rolle mit mindestens 24 weiteren Monaten Gültigkeit muss nachgewiesen werden.

Sind die Zulassungsvoraussetzungen, die in der Ausbildungsordnung gefordert sind, bei diesem Weg außer Kraft gesetzt?

Die besonderen Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Lizenzstufen entfallen und werden durch die formalen Voraussetzungen des neuen Zulassungswegs ersetzt. Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (z. B. erweitertes Führungszeugnis) müssen weiterhin erfüllt werden. Zusätzlich müssen die Mindestanforderungen der UEFA erfüllt sein: Die Kandidat*innen auf Ebene der A, A+ und Pro Lizenz müssen spätestens zum Ausbildungsbeginn ein Jahr Erfahrung auf einem der Ausbildung entsprechendem Niveau seit Abschluss der aktuellen Lizenz gesammelt haben.

Wie können sich Vereine um einen Lehrgangsplatz für ihre talentierten Trainer*innen im Rahmen der Pilotierung bewerben?

In der Pilotphase werden Bewerbungen per E-Mail unter trainer@dfb.de entgegengenommen. Nach individueller Prüfung werden die Teilnehmer*innen unter denen ausgewählt, die die Bedingungen vollumfänglich erfüllen. In der B+, A und A+ Lizenz gibt es pro Lehrgang maximal zwei Plätze, die für Kandidat*innen des Pilotprojekts zur Verfügung stehen. Auf Pro Lizenz-Ebene wird maximal ein zusätzlicher Platz angeboten. Wichtig: Auf allen Ebenen handelt es sich um zusätzliche Lehrgangsplätze. Teilnehmer*innen, die Zugang über den Piloten bekommen, nehmen regulären Bewerber*innen folglich keine Plätze weg.

[dfb]

Im Rahmen eines neuen Pilotprojekts eröffnet der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Trainer*innen einen zusätzlichen Zulassungsweg zu Lizenzen. Darüber soll eine Möglichkeit zur Förderung und Qualifizierung von Trainer*innen geschaffen werden, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit für höhere Aufgaben empfohlen haben. Zwingende Voraussetzung ist die unmittelbare Notwendigkeit der Lizenz für die betreffende Person. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen im FAQ.

Wie ist der Zugang zu den DFB-Trainer*innenausbildungen geregelt?

Der Zulassungsweg führt über eine Bewerbung mit Aufnahmeprüfverfahren. Darin fließen die Erfahrungen als Trainer*in und Spieler*in sowie die relevante Bildung und mögliche bisherige Qualifikationen mit ein – jeweils in Form von Punkten. Alle Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Ausbildungsstufe erfüllen, werden anhand dieser Kriterien verglichen. Die Trainer*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen schaffen es in die Lehrgänge. In der Pro Lizenz folgt nach diesem Schritt noch ein sogenanntes Assessment, in dessen Rahmen sich die 32 am höchsten bepunkteten Trainer*innen für die Teilnahme am Lehrgang empfehlen müssen.

Im Rahmen eines neuen Pilotprojekts hat der DFB nun einen zusätzlichen Zulassungsweg eröffnet. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die langfristig ausgerichtete Entwicklung von Trainer*innentalenten aus dem eigenen Verein oder Verband gelegt.

Was hat es mit dem Pilotprojekt auf sich?

Über den zusätzlichen Weg soll eine Möglichkeit zur Förderung und Qualifizierung von Trainer*innen geschaffen werden, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit für höhere Aufgaben empfohlen haben und innerhalb ihrer langfristigen vereins- oder verbandsinternen Entwicklung im nächsten Schritt in eine Position gebracht werden sollen, für die sie über die nächsthöhere Lizenz verfügen müssen. Das Pilotprojekt kommt bereits in der diesjährigen Pro Lizenz zum Einsatz und wird des Weiteren auf den Ausbildungsstufen B+, A und A+ umgesetzt. Im weiteren Verlauf der Bewerbungsphase im April 2024 werden so jeweils bis zu zwei zusätzliche Plätze pro Lehrgang zugänglich sein. 

Welche Überlegungen stecken hinter dem neuen Zulassungsweg zur Pro Lizenz sowie zur B+, A und A+ Lizenz?

Mit dem weiterentwickelten Ausbildungssystem soll die Förderung talentierter Trainer*innen stetig verbessert werden. Hierbei gilt es, die Zugänge zur Ausbildung weiter zu optimieren und sich neben eigenen konzeptionellen Gedanken mit konstruktiven Rückmeldungen sowie Erkenntnissen zum Bewerbungsprozess zu beschäftigen. Durch den neuen Zulassungsweg soll gewährleistet werden, dass die Förderung talentierter Trainer*innen im eigenen Verein nicht durch fehlende Zugangsmöglichkeiten zu den DFB-Ausbildungen ins Stocken gerät. Vielmehr wird den Vereinen eine bessere, langfristigere und flexiblere Planbarkeit in der Förderung talentierter Trainer*innen ermöglicht. Diese können künftig früher mit Aufgaben betraut werden, für die sie eigentlich die nächsthöhere Lizenz bräuchten.

Wer profitiert von diesem neuen Weg?

Grundsätzlich können talentierte Trainer*innen aller Ebenen davon profitieren – von den Leistungszentren und Stützpunkten im Bereich der B+ Lizenz bis hin zu den Männer-Profiligen, in denen die Pro Lizenz für Cheftrainer*innen nötig ist. Der zusätzliche Zulassungsweg richtet sich ausdrücklich an Trainer*innen, deren Entwicklung im eigenen Verein vorangetrieben werden soll. Es geht explizit nicht um extern verpflichtete Trainer*innen mit kurzer Verweildauer in einem Klub.

Welche Rolle spielt die Pilotierung?

Die Pilotphase wird benötigt, um zunächst Erfahrungswerte zur komplexen Wirkungsweise des zusätzlichen Zulassungswegs unter realen Bedingungen zu sammeln. Die Erkenntnisse werden im Anschluss genau analysiert und evaluiert, um in Zukunft eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten. Ein positives Fazit vorausgesetzt, wird der neue Weg danach als regulärer Zugang verankert.

Was sind die Voraussetzungen für den neuen Zugang?

Zwingende Voraussetzung ist die unmittelbare Notwendigkeit der Lizenz für die betreffende Person. Eine weitere Grundbedingung: Die Bewerbung darf nur vonseiten des Vereins oder Verbands und nicht von dem/der Trainer*in selbst eingereicht werden. Der Verein oder Verband muss darin schlüssig begründen, warum der/die Trainer*in besonders förderungswürdig ist und wie der langfristige Entwicklungsprozess genau geplant ist. Zudem muss der/die Trainer*in zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 24 Monate im Verein tätig gewesen sein. Die Bewerbung kann erst dann erfolgen, wenn außer Zweifel steht, dass der/die Trainer*in die neue Rolle, für welche die höhere Lizenz benötigt wird, schon übernommen hat oder unmittelbar übernehmen wird. Ein Vertrag für diese spezielle Rolle mit mindestens 24 weiteren Monaten Gültigkeit muss nachgewiesen werden.

Sind die Zulassungsvoraussetzungen, die in der Ausbildungsordnung gefordert sind, bei diesem Weg außer Kraft gesetzt?

Die besonderen Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Lizenzstufen entfallen und werden durch die formalen Voraussetzungen des neuen Zulassungswegs ersetzt. Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (z. B. erweitertes Führungszeugnis) müssen weiterhin erfüllt werden. Zusätzlich müssen die Mindestanforderungen der UEFA erfüllt sein: Die Kandidat*innen auf Ebene der A, A+ und Pro Lizenz müssen spätestens zum Ausbildungsbeginn ein Jahr Erfahrung auf einem der Ausbildung entsprechendem Niveau seit Abschluss der aktuellen Lizenz gesammelt haben.

Wie können sich Vereine um einen Lehrgangsplatz für ihre talentierten Trainer*innen im Rahmen der Pilotierung bewerben?

In der Pilotphase werden Bewerbungen per E-Mail unter trainer@dfb.de entgegengenommen. Nach individueller Prüfung werden die Teilnehmer*innen unter denen ausgewählt, die die Bedingungen vollumfänglich erfüllen. In der B+, A und A+ Lizenz gibt es pro Lehrgang maximal zwei Plätze, die für Kandidat*innen des Pilotprojekts zur Verfügung stehen. Auf Pro Lizenz-Ebene wird maximal ein zusätzlicher Platz angeboten. Wichtig: Auf allen Ebenen handelt es sich um zusätzliche Lehrgangsplätze. Teilnehmer*innen, die Zugang über den Piloten bekommen, nehmen regulären Bewerber*innen folglich keine Plätze weg.

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