Fall Vuskovic: Urteil in nächsten zwei Wochen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird das Urteil im Fall Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV voraussichtlich im Laufe der nächsten beiden Wochen fällen, schriftlich abfassen und zustellen. Das kündigte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, am Ende des dritten Verhandlungstages am Frankfurter DFB-Campus an.

Oberholz zur Begründung: "Das Sportgericht muss und wird sich gründlich mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den Einwendungen der Verteidigung, den komplexen wissenschaftlichen Rahmenbedingungen und den daraus möglicherweise resultierenden rechtlichen Konsequenzen befassen. Dazu bedarf es einer intensiven und aufwendigen Beratung, die heute nach Verhandlungsschluss nicht mehr in angemessener Zeit beendet werden könnte."

"Entscheidung wird in schriftlicher Form zugestellt"

Oberholz weiter: "Die Entscheidung wird anschließend in schriftlicher Form zugestellt. Dies wird in Abhängigkeit der Dauer der Beratung voraussichtlich innerhalb der kommenden beiden Wochen sein." 

Mario Vuskovic steht unter Verdacht, gegen die Ant-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz". Deshalb hat ihn das DFB-Sportgericht am 15. November 2022 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember 2022 das Ergebnis der A-Probe.

Vier Jahre Sperre beantragt

Gemäß den internationalen und nationalen Vorgaben beantragte der DFB-Kontrollausschuss zum Abschluss des heutigen Verhandlungstages für den 21-jährigen Kroaten gemäß Paragraph 8b der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung eine Sperre von vier Jahren. Gleichzeitig äußerte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Dr. Anton Nachreiner aber auch, dass er sich nicht gegen eine mögliche Strafmilderung seitens des Gerichts sperren würde, da er auch eine Verantwortung gegenüber einem jungen Menschen sehe.

Vuskovic´ Verteidiger hingegen beantragte beim DFB-Sportgericht einen Freispruch, hilfsweise eine Analyse des Resturins von einem unabhängigen Gutachter. Der Spieler selbst bekundete, dass er unschuldig sei.

[mm/th]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird das Urteil im Fall Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV voraussichtlich im Laufe der nächsten beiden Wochen fällen, schriftlich abfassen und zustellen. Das kündigte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, am Ende des dritten Verhandlungstages am Frankfurter DFB-Campus an.

Oberholz zur Begründung: "Das Sportgericht muss und wird sich gründlich mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den Einwendungen der Verteidigung, den komplexen wissenschaftlichen Rahmenbedingungen und den daraus möglicherweise resultierenden rechtlichen Konsequenzen befassen. Dazu bedarf es einer intensiven und aufwendigen Beratung, die heute nach Verhandlungsschluss nicht mehr in angemessener Zeit beendet werden könnte."

"Entscheidung wird in schriftlicher Form zugestellt"

Oberholz weiter: "Die Entscheidung wird anschließend in schriftlicher Form zugestellt. Dies wird in Abhängigkeit der Dauer der Beratung voraussichtlich innerhalb der kommenden beiden Wochen sein." 

Mario Vuskovic steht unter Verdacht, gegen die Ant-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz". Deshalb hat ihn das DFB-Sportgericht am 15. November 2022 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember 2022 das Ergebnis der A-Probe.

Vier Jahre Sperre beantragt

Gemäß den internationalen und nationalen Vorgaben beantragte der DFB-Kontrollausschuss zum Abschluss des heutigen Verhandlungstages für den 21-jährigen Kroaten gemäß Paragraph 8b der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung eine Sperre von vier Jahren. Gleichzeitig äußerte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Dr. Anton Nachreiner aber auch, dass er sich nicht gegen eine mögliche Strafmilderung seitens des Gerichts sperren würde, da er auch eine Verantwortung gegenüber einem jungen Menschen sehe.

Vuskovic´ Verteidiger hingegen beantragte beim DFB-Sportgericht einen Freispruch, hilfsweise eine Analyse des Resturins von einem unabhängigen Gutachter. Der Spieler selbst bekundete, dass er unschuldig sei.

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