Fall Clemens Tönnies: Erklärung der unabhängigen Ethik-Kommission

Die unabhängige Ethik-Kommission hat nach ihrer Sitzung am 15. August 2019 im "Fall Clemens Tönnies" einen Beschluss gefasst. Die Erklärung im Wortlaut:

1) Die Ethik-Kommission missbilligt den Satz: "Dann würden die (in Afrika) aufhören, Bäume zu fällen, und sie hören auf, wenn’s dunkel ist, Kinder zu produzieren."

2) Die Ethik-Kommission schließt ihre Vorermittlungen ab und verzichtet darauf, ein Verfahren vor der Ethik-Kammer des Sportgerichtes des DFB einzuleiten.

Folgende Gründe waren im Wesentlichen entscheidend für die Beschlüsse der Kommission:

Der aus einer Rede von Herrn Tönnies beim Tag des Handwerks in Paderborn stammende Satz wurde in der medialen Berichterstattung als rassistisch qualifiziert. Diese Qualifizierung erfolgte nach allgemeinem Sprachverständnis zurecht. Unabhängig von der Einordnung als rassistisch oder diskriminierend ist der von Herrn Tönnies geäußerte Satz ein Verstoß gegen die Grundsätze aus der Satzung des DFB (und auch von Schalke 04, auch gegen sein eigenes Agieren), die Rassismus und Diskriminierung als nicht vereinbar mit den Werten des Fußballs ablehnen. Sein Satz wäre zumindest geeignet, rassistisches Gedankengut an anderer Stelle zu unterstützen. 

Gleichwohl eröffnet die Kommission kein Ermittlungsverfahren, um Anklage gegen Herrn Tönnies vor der Ethik-Kammer des DFB-Sportgerichtes zu erheben. Die Zustimmung des Sportgerichts zur Verfahrenseinstellung ist nicht erforderlich, weil das Verfahren sich noch im Stadium der Vorermittlungen befindet. Der Verzicht auf eine Anklageerhebung ist zunächst darin begründet, dass Herr Tönnies bei der eingehenden Anhörung und Befragung überzeugend vermitteln konnte, dass er kein Rassist ist. Seine Distanzierung von seiner Äußerung und sein Erschrecken darüber sind der Kommission glaubhaft. Darüber hinaus sind der Kommission auch nach einer Befragung aus seinem sportlichen Umfeld weder vorherige rassistische Äußerungen von Herrn Tönnies bekannt geworden, noch, dass er durch derartiges Handeln bislang irgendwie in Erscheinung getreten ist oder auch nur den Anschein erweckt hätte. Die Ethik-Kommission ist überzeugt, dass auch in Zukunft mit einer solchen Äußerung von Herrn Tönnies nicht zu rechnen ist.

Herr Tönnies hat die Kommission über sein bisheriges überdurchschnittliches Engagement in und für Afrika informiert. Seinen mündlichen Bericht hat er durch eine der Kommission vorgelegte Auflistung vertieft, konkretisiert und erweitert. Das von ihm nun in Aussicht genommene Eintreten gegen Rassismus innerhalb der Arbeit des DFB und ein weitergehendes Engagement in und für Afrika ist für die Kommission glaubhaft. Sie hält diese ‚tätige Reue‘ aber auch für notwendig. Die Ethik-Kommission des DFB setzt darauf, dass die öffentliche Debatte u.a. über die Äußerung von Herrn Tönnies zu einem verstärkten Einsatz gegen Rassismus im Fußball führen wird. Sie will mit ihren Beschlüssen dieses Engagement fördern.

[dfb]

Die unabhängige Ethik-Kommission hat nach ihrer Sitzung am 15. August 2019 im "Fall Clemens Tönnies" einen Beschluss gefasst. Die Erklärung im Wortlaut:

1) Die Ethik-Kommission missbilligt den Satz: "Dann würden die (in Afrika) aufhören, Bäume zu fällen, und sie hören auf, wenn’s dunkel ist, Kinder zu produzieren."

2) Die Ethik-Kommission schließt ihre Vorermittlungen ab und verzichtet darauf, ein Verfahren vor der Ethik-Kammer des Sportgerichtes des DFB einzuleiten.

Folgende Gründe waren im Wesentlichen entscheidend für die Beschlüsse der Kommission:

Der aus einer Rede von Herrn Tönnies beim Tag des Handwerks in Paderborn stammende Satz wurde in der medialen Berichterstattung als rassistisch qualifiziert. Diese Qualifizierung erfolgte nach allgemeinem Sprachverständnis zurecht. Unabhängig von der Einordnung als rassistisch oder diskriminierend ist der von Herrn Tönnies geäußerte Satz ein Verstoß gegen die Grundsätze aus der Satzung des DFB (und auch von Schalke 04, auch gegen sein eigenes Agieren), die Rassismus und Diskriminierung als nicht vereinbar mit den Werten des Fußballs ablehnen. Sein Satz wäre zumindest geeignet, rassistisches Gedankengut an anderer Stelle zu unterstützen. 

Gleichwohl eröffnet die Kommission kein Ermittlungsverfahren, um Anklage gegen Herrn Tönnies vor der Ethik-Kammer des DFB-Sportgerichtes zu erheben. Die Zustimmung des Sportgerichts zur Verfahrenseinstellung ist nicht erforderlich, weil das Verfahren sich noch im Stadium der Vorermittlungen befindet. Der Verzicht auf eine Anklageerhebung ist zunächst darin begründet, dass Herr Tönnies bei der eingehenden Anhörung und Befragung überzeugend vermitteln konnte, dass er kein Rassist ist. Seine Distanzierung von seiner Äußerung und sein Erschrecken darüber sind der Kommission glaubhaft. Darüber hinaus sind der Kommission auch nach einer Befragung aus seinem sportlichen Umfeld weder vorherige rassistische Äußerungen von Herrn Tönnies bekannt geworden, noch, dass er durch derartiges Handeln bislang irgendwie in Erscheinung getreten ist oder auch nur den Anschein erweckt hätte. Die Ethik-Kommission ist überzeugt, dass auch in Zukunft mit einer solchen Äußerung von Herrn Tönnies nicht zu rechnen ist.

Herr Tönnies hat die Kommission über sein bisheriges überdurchschnittliches Engagement in und für Afrika informiert. Seinen mündlichen Bericht hat er durch eine der Kommission vorgelegte Auflistung vertieft, konkretisiert und erweitert. Das von ihm nun in Aussicht genommene Eintreten gegen Rassismus innerhalb der Arbeit des DFB und ein weitergehendes Engagement in und für Afrika ist für die Kommission glaubhaft. Sie hält diese ‚tätige Reue‘ aber auch für notwendig. Die Ethik-Kommission des DFB setzt darauf, dass die öffentliche Debatte u.a. über die Äußerung von Herrn Tönnies zu einem verstärkten Einsatz gegen Rassismus im Fußball führen wird. Sie will mit ihren Beschlüssen dieses Engagement fördern.