Ex-Profi Steffen Karl aus Untersuchungshaft entlassen

Im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen im deutschen Fußball ist der frühere Bundesligaprofi Steffen Karl am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dazu teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Montag folgendes mit:

"Im sog. "Fall Hoyzer" hat die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Abend des 14. März 2005 den Beschuldigten Steffen Karl gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

Der Beschuldigte Karl, Spieler des Chemnitzer FC, hat sich in seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Beisein seines Verteidigers umfassend und differenziert eingelassen. Einzelheiten hierzu können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.

Gericht und Staatsanwaltschaft gehen nach wie vor vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts aus. Dem Haftgrund der Verdunklungsgefahr - die durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsrichterin weiterhin angenommen wird - kann nach übereinstimmender Auffassung jedoch durch Auflagen (Kontaktverbote) hinreichend wirksam begegnet werden, so dass die mildere Maßnahme der Haftverschonung mit Auflagen ausreicht. Der Beschuldigte wurde in den heutigen Abendstunden aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit entlassen." [jt]


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Im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen im deutschen Fußball ist der frühere Bundesligaprofi Steffen Karl am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dazu teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Montag folgendes mit:



"Im sog. "Fall Hoyzer" hat die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Abend des 14. März 2005 den Beschuldigten Steffen Karl gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.



Der Beschuldigte Karl, Spieler des Chemnitzer FC, hat sich in seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Beisein seines Verteidigers umfassend und differenziert eingelassen. Einzelheiten hierzu können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.



Gericht und Staatsanwaltschaft gehen nach wie vor vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts aus. Dem Haftgrund der Verdunklungsgefahr - die durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsrichterin weiterhin angenommen wird - kann nach übereinstimmender Auffassung jedoch durch Auflagen (Kontaktverbote) hinreichend wirksam begegnet werden, so dass die mildere Maßnahme der Haftverschonung mit Auflagen ausreicht. Der Beschuldigte wurde in den heutigen Abendstunden aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit entlassen."