Erste Pokalrunde: Sportgericht verhandelt Münster-Einspruch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am heutigen Montag (ab 13 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des am 8. August 2021 mit 1:3 nach Verlängerung verlorenen DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Münster begründet seinen Einspruch damit, dass der VfL Wolfsburg im Laufe des Spiels sechs statt der erlaubten fünf Auswechslungen vorgenommen habe.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am heutigen Montag (ab 13 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des am 8. August 2021 mit 1:3 nach Verlängerung verlorenen DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Münster begründet seinen Einspruch damit, dass der VfL Wolfsburg im Laufe des Spiels sechs statt der erlaubten fünf Auswechslungen vorgenommen habe.