Erklärung des DFB-Vergütungsausschusses

Dr. Thomas Pröckl, Vorsitzender des DFB-Vergütungsausschusses, hat das DFB-Präsidium am heutigen Freitag in Frankfurt am Main über die Vergütungshöhe für DFB-Präsident Bernd Neuendorf und den 1. DFB-Vizepräsidenten Hans-Joachim Watzke informiert. Die in Folge der Wahlen auf dem DFB-Bundestag im März 2022 getroffenen Festlegungen waren nach Einzug von Neuendorf und Watzke in internationale Gremien vor rund drei Wochen gemäß DFB-Vergütungsordnung neu geprüft worden.

Der unabhängig agierende Vergütungsausschuss hatte den Zeitbezugswert für die Tätigkeit für Amt und Aufgaben des Präsidenten ursprünglich auf den Höchstwert von fünf Tagen wöchentlich festgelegt. Hans-Joachim Watzke hatte als Vizepräsident 1,5 Tage als zeitlichen Bezugswert geltend gemacht und damit den Mindestwert veranschlagt.

Da mit der Wahl in das FIFA-Council eine geringere Arbeitszeit des Präsidenten für den DFB einhergeht, wurde der Zeitbezugswert für DFB-Präsident Bernd Neuendorf nun auf vier Tage reduziert. Bei Hans-Joachim Watzke ist aufgrund des Mindestwertes eine Bezugsreduzierung infolge seines Einzugs in das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union durch die DFB-Vergütungsordnung nicht vorgesehen. Watzke verzichtet indes freiwillig auf ein Drittel seiner DFB-Vergütung.

Der Vergütungsausschuss ist nicht für die Höhe der Tagessätze zuständig, da diese mit der Verabschiedung der Vergütungsordnung durch den DFB-Bundestag festgelegt wurden und sich an den Diäten von Bundestagsabgeordneten orientieren.

Gemäß DFB-Vergütungsordnung bleiben die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit für den DFB von den Vergütungen für die Arbeit in internationalen Gremien unberührt.


Dr. Thomas Pröckl, Vorsitzender des DFB-Vergütungsausschusses, hat das DFB-Präsidium am heutigen Freitag in Frankfurt am Main über die Vergütungshöhe für DFB-Präsident Bernd Neuendorf und den 1. DFB-Vizepräsidenten Hans-Joachim Watzke informiert. Die in Folge der Wahlen auf dem DFB-Bundestag im März 2022 getroffenen Festlegungen waren nach Einzug von Neuendorf und Watzke in internationale Gremien vor rund drei Wochen gemäß DFB-Vergütungsordnung neu geprüft worden.

Der unabhängig agierende Vergütungsausschuss hatte den Zeitbezugswert für die Tätigkeit für Amt und Aufgaben des Präsidenten ursprünglich auf den Höchstwert von fünf Tagen wöchentlich festgelegt. Hans-Joachim Watzke hatte als Vizepräsident 1,5 Tage als zeitlichen Bezugswert geltend gemacht und damit den Mindestwert veranschlagt.

Da mit der Wahl in das FIFA-Council eine geringere Arbeitszeit des Präsidenten für den DFB einhergeht, wurde der Zeitbezugswert für DFB-Präsident Bernd Neuendorf nun auf vier Tage reduziert. Bei Hans-Joachim Watzke ist aufgrund des Mindestwertes eine Bezugsreduzierung infolge seines Einzugs in das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union durch die DFB-Vergütungsordnung nicht vorgesehen. Watzke verzichtet indes freiwillig auf ein Drittel seiner DFB-Vergütung.

Der Vergütungsausschuss ist nicht für die Höhe der Tagessätze zuständig, da diese mit der Verabschiedung der Vergütungsordnung durch den DFB-Bundestag festgelegt wurden und sich an den Diäten von Bundestagsabgeordneten orientieren.

Gemäß DFB-Vergütungsordnung bleiben die Aufwandsentschädigungen für die Arbeit für den DFB von den Vergütungen für die Arbeit in internationalen Gremien unberührt.