Einspruch zurückgezogen: Punktabzug für Erfurt rechtskräftig

Der FC Rot-Weiß Erfurt hat seinen Einspruch gegen den vom DFB verhängten Punktabzug zurückgezogen. Die Entscheidung, dass dem Klub aus Thüringen wegen Verstoßes gegen die Zulassungsauflagen in der 3. Liga ein Zähler abgezogen wird, ist damit rechtskräftig.

Die turnusmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison durch den DFB hatte beim FC Rot-Weiß eine Liquiditätslücke ergeben. Diese konnten die Erfurter innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig schließen. Konsequenz daraus war der Punktabzug. Das DFB-Statut 3. Liga sieht den Verlust eines Punktes vor, wenn eine Liquiditätslücke nur zu 51 bis 90 Prozent geschlossen werden kann.

Gegen die Entscheidung des DFB vom 13. Februar hatte der Tabellenletzte der 3. Liga in erster Instanz fristgemäß Beschwerde erhoben. Diese wurde nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes von der DFB-Zentralverwaltung abgelehnt, woraufhin Erfurt Widerspruch beim Zulassungsbeschwerdeausschuss einlegte. Der Ausschuss wollte am morgigen Mittwoch tagen, um den Fall Erfurt zu behandeln. Dies ist nun nicht mehr nötig.

Der FC Rot-Weiß belegt in der Tabelle den letzten Platz und hat jetzt 18 Punkte auf dem Konto. Der Rückstand zu einem sportlichen Nichtabstiegsplatz beträgt zwölf Zähler bei noch zehn zu absolvierenden Partien.

[dfb]

Der FC Rot-Weiß Erfurt hat seinen Einspruch gegen den vom DFB verhängten Punktabzug zurückgezogen. Die Entscheidung, dass dem Klub aus Thüringen wegen Verstoßes gegen die Zulassungsauflagen in der 3. Liga ein Zähler abgezogen wird, ist damit rechtskräftig.

Die turnusmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison durch den DFB hatte beim FC Rot-Weiß eine Liquiditätslücke ergeben. Diese konnten die Erfurter innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig schließen. Konsequenz daraus war der Punktabzug. Das DFB-Statut 3. Liga sieht den Verlust eines Punktes vor, wenn eine Liquiditätslücke nur zu 51 bis 90 Prozent geschlossen werden kann.

Gegen die Entscheidung des DFB vom 13. Februar hatte der Tabellenletzte der 3. Liga in erster Instanz fristgemäß Beschwerde erhoben. Diese wurde nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes von der DFB-Zentralverwaltung abgelehnt, woraufhin Erfurt Widerspruch beim Zulassungsbeschwerdeausschuss einlegte. Der Ausschuss wollte am morgigen Mittwoch tagen, um den Fall Erfurt zu behandeln. Dies ist nun nicht mehr nötig.

Der FC Rot-Weiß belegt in der Tabelle den letzten Platz und hat jetzt 18 Punkte auf dem Konto. Der Rückstand zu einem sportlichen Nichtabstiegsplatz beträgt zwölf Zähler bei noch zehn zu absolvierenden Partien.