Einordnung: SZ-Text "Duell der Asthmatiker"

Zu dem heute in der Süddeutschen Zeitung erschienenen Bericht "Duell der Asthmatiker" stellt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Folgendes fest:

Voraussetzung für eine therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE) ist immer der Nachweis einer Erkrankung, die mit einer Substanz oder Methode der Dopingliste zu behandeln ist, sprich: Eine medizinische Indikation für eine derartige Behandlung muss in jedem einzelnen Fall nachgewiesen und von den Anti-Doping-Institutionen bestätigt werden. So war auch das Prozedere im Vorfeld der WM 2010. Teilweise bereits weit vor dem WM-Turnier wurden über die jeweiligen Vereine Ausnahmegenehmigungen für die Spieler bei der UEFA beziehungsweise der NADA beantragt und mit mehrjähriger Gültigkeitsdauer bewilligt. Es ist Routine, dass die Vereinsärzte der medizinischen Abteilung der Nationalmannschaft bestehende Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung und Vorlage beim jeweiligen Veranstalter der Turniere (FIFA/UEFA) übermitteln. So ist es auch hier geschehen. Das bedeutet übrigens nicht einmal, dass die Spieler die Mittel wirklich während der WM verwendet haben. Denn verschiedene Behandlungen erfolgen episodisch in Abhängigkeit vom Beschwerdebild (bei asthmatischen Erkrankungen zum Beispiel von der Witterung und der Umgebung).

Es war und ist unser Grundsatz, dass konkrete medizinische Indikationen für Medikamentenverordnungen im Einzelfall der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Der DFB unterstützt mit aller Kraft den Kampf gegen Doping und steht für sauberen Sport und Fairplay.

[dfb]

Zu dem heute in der Süddeutschen Zeitung erschienenen Bericht "Duell der Asthmatiker" stellt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Folgendes fest:

Voraussetzung für eine therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE) ist immer der Nachweis einer Erkrankung, die mit einer Substanz oder Methode der Dopingliste zu behandeln ist, sprich: Eine medizinische Indikation für eine derartige Behandlung muss in jedem einzelnen Fall nachgewiesen und von den Anti-Doping-Institutionen bestätigt werden. So war auch das Prozedere im Vorfeld der WM 2010. Teilweise bereits weit vor dem WM-Turnier wurden über die jeweiligen Vereine Ausnahmegenehmigungen für die Spieler bei der UEFA beziehungsweise der NADA beantragt und mit mehrjähriger Gültigkeitsdauer bewilligt. Es ist Routine, dass die Vereinsärzte der medizinischen Abteilung der Nationalmannschaft bestehende Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung und Vorlage beim jeweiligen Veranstalter der Turniere (FIFA/UEFA) übermitteln. So ist es auch hier geschehen. Das bedeutet übrigens nicht einmal, dass die Spieler die Mittel wirklich während der WM verwendet haben. Denn verschiedene Behandlungen erfolgen episodisch in Abhängigkeit vom Beschwerdebild (bei asthmatischen Erkrankungen zum Beispiel von der Witterung und der Umgebung).

Es war und ist unser Grundsatz, dass konkrete medizinische Indikationen für Medikamentenverordnungen im Einzelfall der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Der DFB unterstützt mit aller Kraft den Kampf gegen Doping und steht für sauberen Sport und Fairplay.