Einführung der 3. Liga und Relegation beschlossene Sache

Mit einem "klaren Bekenntnis" zu den drei Säulen des deutschen Fußballs - Leistungssport, Nachwuchsarbeit, soziales Engagement - hatte Dr. Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Richtung für den 39. Ordentlichen DFB-Bundestages in Mainz vorgegeben.

Für die Plenarsitzungen des DFB-Bundestages 2007 am Donnerstag und Freitag lag den 256 Delegierten aus den Regional- und Landesverbänden des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), dem Ligaverband und den Mitgliedern des DFB-Präsidiums und -Vorstandes ein umfangreiches Antragspaket vor. Die 99 Anträge, über die in der Rheingoldhalle beraten wird, sind in einem Buch auf 250 Seiten zusammengefasst.

Auf der Plenarsitzung wurde die Einführung der 3. Liga und der dreigeteilten Regionalliga ab dem Spieljahr 2008/2009, die bereits der außerordentliche DFB-Bundestag am 8. September 2006 in Frankfurt am Main beschlossen hatte, einstimmig verabschiedet. Demnach spielt die 3. Liga grundsätzlich mit 20 Vereinen, die Regionalliga in drei Staffeln mit jeweils 18 Klubs. Es ist vorgesehen, dass sich für den Aufstieg in die 3. Liga jeweils die Meister der drei Regionalliga-Staffeln qualifizieren.

Entscheidung für die Bundesliga-Relegation

Nachdem der Ligaverband die Einführung der Relegationsspiele zwischen dem Drittletzten der Bundesliga und dem Drittplatzierten der 2. Bundesliga beschlossen hatte, wurde zudem verabschiedet, dass es künftig auch Entscheidungsspiele zwischen den entsprechenden Vereinen der 2. Bundesliga und der 3. Liga gibt.

Um den Landesverbänden des DFB eine Flexibilisierung der Mannschaftsstärke im Spielbetrieb unterer Spielklassen zu geben, wurde ein gemeinsamer Antrag des DFB-Spielausschusses und des Ausschusses für Frauenfußball einstimmig verabschiedet, nach dem die Verbände Regelungen für Meisterschaftsrunden erlassen können, an denen Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerzahl (mindestens sieben und maximal elf) teilnehmen.

Zweite Mannschaften nicht mehr im DFB-Pokal

Ein weiterer Antrag zur Änderung der DFB-Spielordnung sah vor, dass zweite Mannschaften von Lizenzvereinen ab der Saison 2008/2009 nicht mehr an den Spielen um den DFB-Vereinspokal teilnehmen können. Auch dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

Weiterhin ist einstimmig beschlossen worden, in die Spielordnung einen Passus bezüglich eines Zweitspielrechts aufzunehmen. Danach sollen die Mitgliedsverbände zur Förderung des Spielbetriebs ein Zweitspielrecht zulassen, um Spielmöglichkeiten für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen zu schaffen.

Neben den Satzungsänderungen beschlossen die Delegierten unter anderem auch Änderungsanträge zur Spielordnung, Rechts- und Verfahrensordnung, Jugendordnung, Schiedsrichterordnung, Ehrungsordnung, Finanzordnung und Ausbildungsordnung.

DFB-Präsidium neu strukturiert

In der ersten Plenarsitzung am Donnerstag wurden bereits das DFB-Präsidium und der -Vorstand neu strukturiert. Zukünftig wird das Präsidium als Führungsgremium insgesamt 18 Personen umfassen und dabei unter anderem neben dem Präsidenten und Schatzmeister weiterhin aus jeweils einem 1. Vizepräsidenten (Amateure und Liga) bestehen. Die Zahl der weiteren Vizepräsidenten wird von sechs auf neun erhöht, wobei der Ligaverband künftig mit insgesamt vier statt bisher drei Mitgliedern im Präsidium vertreten sein wird.

Um die Bedeutung der Fachgebiete zu betonen, gibt es künftig unter anderem eine Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball und einen Vizepräsidenten für Jugend. Darüber hinaus kann in das Präsidium einen Vertreter der Nationalmannschaft und die sportliche Leitung des Jugend- und Talentförderbereichs berufen werden. Weitere Mitglieder im Präsidium sind maximal zwei Ehrenpräsidenten.

Ligaverband mit zwölf Personen im DFB-Vorstand

Die Zusammensetzung des Vorstands ist ebenfalls geändert worden, um der Bedeutung und dem Charakter des Vorstands als Gesetzgebungsorgan zwischen zwei Bundestagen stärker gerecht zu werden. Nach der Neufassung werden künftig unter anderem die 21 Präsidenten der Landesverbände und die fünf Präsidenten der Regionalverbände qua Amt Mitglieder im Vorstand sein. Das Stimmrecht der Landesverbände basiert in Zukunft auf ihrer Mitgliederstärke. Der Präsident eines Landesverbandes hat entweder drei Stimmen (Landesverbände mit mehr als 600.000 Mitgliedern), zwei Stimmen (über 200.000 Mitglieder) oder eine Stimme (bis 200.000 Mitglieder).

Der Ligaverband ist im Vorstand neben seinen vier Präsidiumsmitgliedern durch weitere zwölf Personen vertreten. Die Ausschuss-Vorsitzenden gehören mit Ausnahme des Vorsitzenden des Jugendausschusses nicht mehr dem Vorstand an. Der Vorsitzende des Jugendausschusses nimmt ebenso wie die Vorsitzenden der Rechtsorgane, der Vorsitzende der Revisionsstelle, die DFB-Direktoren und der Bundestrainer an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.

Die Ausschüsse werden mit Ausnahme des Ausschusses für Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten und des Ausschusses für Sicherheitsangelegenheiten, die ihre Arbeit in Kommissionen fortsetzen, bestehen bleiben. Alle Ausschüsse sind künftig in Präsidium und Vorstand durch die für die jeweiligen Bereiche zuständigen Vizepräsidenten vertreten.

Im Hinblick auf die dargestellte neue Strukturierung und Aufgabenverteilung des Vorstands wird der Beirat künftig entfallen. Dem DFB-Bundestag lag außerdem ein Entschließungsantrag des Ligaverbandes zum bis zum Jahr 2009 laufenden Grundlagenvertrag vor, der ebenfalls beschlossen wurde.

Beschluss zum Grundlagenvertrag

Danach wird das DFB-Präsidium unter anderem beauftragt, in Verhandlungen mit dem Ligaverband auf der Basis und unter Beibehaltung der bestehenden grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen DFB, Ligaverband sowie den Regional- und Landesverbänden die bisherigen Regelungen des Grundlagenvertrags sowie der Satzung und den Ordnungen des DFB und des Ligaverbandes in Bezug auf wirtschaftliche, rechtliche, mediale und spielorganisatorische Bedingungen zu überprüfen, Anpassungen an veränderte Bedingungen unter angemessener Wahrung des Schutzes des Amateurfußballs vorzunehmen sowie die gegenseitigen finanziellen Ansprüche und Verpflichtungen zwischen DFB, Ligaverband sowie den Regional- und Landesverbänden neu zu fassen.

Im modifizierten Antrag 96 a, der vom Ligaverband anstelle des ursprünglichen Antrags 96 gestellt werden soll, hieß es dazu unter anderem unter Punkt V.: Sollten zum Abschluss des Grundlagenvertrags Ordnungsänderungen des DFB erforderlich werden, beauftragt der DFB-Bundestag den DFB-Vorstand hierüber zu entscheiden. Sollten vor Abschluss des Grundlagenvertrags Änderungen der Satzung des DFB erforderlich werden, so ist ein außerordentlicher DFB-Bundestag zur Beschlussfassung einzuberufen.

Weitere Informationen zum DFB-Bundestag finden Sie hier.

[dfb/sid]

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Mit einem "klaren Bekenntnis" zu den drei Säulen des deutschen Fußballs - Leistungssport, Nachwuchsarbeit, soziales Engagement - hatte Dr. Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Richtung für den 39. Ordentlichen DFB-Bundestages in Mainz vorgegeben.

Für die Plenarsitzungen des DFB-Bundestages 2007 am Donnerstag und Freitag lag den 256 Delegierten aus den Regional- und Landesverbänden des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), dem Ligaverband und den Mitgliedern des DFB-Präsidiums und -Vorstandes ein umfangreiches Antragspaket vor. Die 99 Anträge, über die in der Rheingoldhalle beraten wird, sind in einem Buch auf 250 Seiten zusammengefasst.

Auf der Plenarsitzung wurde die Einführung der 3. Liga und der dreigeteilten Regionalliga ab dem Spieljahr 2008/2009, die bereits der außerordentliche DFB-Bundestag am 8. September 2006 in Frankfurt am Main beschlossen hatte, einstimmig verabschiedet. Demnach spielt die 3. Liga grundsätzlich mit 20 Vereinen, die Regionalliga in drei Staffeln mit jeweils 18 Klubs. Es ist vorgesehen, dass sich für den Aufstieg in die 3. Liga jeweils die Meister der drei Regionalliga-Staffeln qualifizieren.

Entscheidung für die Bundesliga-Relegation

Nachdem der Ligaverband die Einführung der Relegationsspiele zwischen dem Drittletzten der Bundesliga und dem Drittplatzierten der 2. Bundesliga beschlossen hatte, wurde zudem verabschiedet, dass es künftig auch Entscheidungsspiele zwischen den entsprechenden Vereinen der 2. Bundesliga und der 3. Liga gibt.

Um den Landesverbänden des DFB eine Flexibilisierung der Mannschaftsstärke im Spielbetrieb unterer Spielklassen zu geben, wurde ein gemeinsamer Antrag des DFB-Spielausschusses und des Ausschusses für Frauenfußball einstimmig verabschiedet, nach dem die Verbände Regelungen für Meisterschaftsrunden erlassen können, an denen Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerzahl (mindestens sieben und maximal elf) teilnehmen.

Zweite Mannschaften nicht mehr im DFB-Pokal

Ein weiterer Antrag zur Änderung der DFB-Spielordnung sah vor, dass zweite Mannschaften von Lizenzvereinen ab der Saison 2008/2009 nicht mehr an den Spielen um den DFB-Vereinspokal teilnehmen können. Auch dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

Weiterhin ist einstimmig beschlossen worden, in die Spielordnung einen Passus bezüglich eines Zweitspielrechts aufzunehmen. Danach sollen die Mitgliedsverbände zur Förderung des Spielbetriebs ein Zweitspielrecht zulassen, um Spielmöglichkeiten für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen zu schaffen.

Neben den Satzungsänderungen beschlossen die Delegierten unter anderem auch Änderungsanträge zur Spielordnung, Rechts- und Verfahrensordnung, Jugendordnung, Schiedsrichterordnung, Ehrungsordnung, Finanzordnung und Ausbildungsordnung.

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DFB-Präsidium neu strukturiert

In der ersten Plenarsitzung am Donnerstag wurden bereits das DFB-Präsidium und der -Vorstand neu strukturiert. Zukünftig wird das Präsidium als Führungsgremium insgesamt 18 Personen umfassen und dabei unter anderem neben dem Präsidenten und Schatzmeister weiterhin aus jeweils einem 1. Vizepräsidenten (Amateure und Liga) bestehen. Die Zahl der weiteren Vizepräsidenten wird von sechs auf neun erhöht, wobei der Ligaverband künftig mit insgesamt vier statt bisher drei Mitgliedern im Präsidium vertreten sein wird.

Um die Bedeutung der Fachgebiete zu betonen, gibt es künftig unter anderem eine Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball und einen Vizepräsidenten für Jugend. Darüber hinaus kann in das Präsidium einen Vertreter der Nationalmannschaft und die sportliche Leitung des Jugend- und Talentförderbereichs berufen werden. Weitere Mitglieder im Präsidium sind maximal zwei Ehrenpräsidenten.

Ligaverband mit zwölf Personen im DFB-Vorstand

Die Zusammensetzung des Vorstands ist ebenfalls geändert worden, um der Bedeutung und dem Charakter des Vorstands als Gesetzgebungsorgan zwischen zwei Bundestagen stärker gerecht zu werden. Nach der Neufassung werden künftig unter anderem die 21 Präsidenten der Landesverbände und die fünf Präsidenten der Regionalverbände qua Amt Mitglieder im Vorstand sein. Das Stimmrecht der Landesverbände basiert in Zukunft auf ihrer Mitgliederstärke. Der Präsident eines Landesverbandes hat entweder drei Stimmen (Landesverbände mit mehr als 600.000 Mitgliedern), zwei Stimmen (über 200.000 Mitglieder) oder eine Stimme (bis 200.000 Mitglieder).

Der Ligaverband ist im Vorstand neben seinen vier Präsidiumsmitgliedern durch weitere zwölf Personen vertreten. Die Ausschuss-Vorsitzenden gehören mit Ausnahme des Vorsitzenden des Jugendausschusses nicht mehr dem Vorstand an. Der Vorsitzende des Jugendausschusses nimmt ebenso wie die Vorsitzenden der Rechtsorgane, der Vorsitzende der Revisionsstelle, die DFB-Direktoren und der Bundestrainer an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.

Die Ausschüsse werden mit Ausnahme des Ausschusses für Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten und des Ausschusses für Sicherheitsangelegenheiten, die ihre Arbeit in Kommissionen fortsetzen, bestehen bleiben. Alle Ausschüsse sind künftig in Präsidium und Vorstand durch die für die jeweiligen Bereiche zuständigen Vizepräsidenten vertreten.

Im Hinblick auf die dargestellte neue Strukturierung und Aufgabenverteilung des Vorstands wird der Beirat künftig entfallen. Dem DFB-Bundestag lag außerdem ein Entschließungsantrag des Ligaverbandes zum bis zum Jahr 2009 laufenden Grundlagenvertrag vor, der ebenfalls beschlossen wurde.

Beschluss zum Grundlagenvertrag

Danach wird das DFB-Präsidium unter anderem beauftragt, in Verhandlungen mit dem Ligaverband auf der Basis und unter Beibehaltung der bestehenden grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen DFB, Ligaverband sowie den Regional- und Landesverbänden die bisherigen Regelungen des Grundlagenvertrags sowie der Satzung und den Ordnungen des DFB und des Ligaverbandes in Bezug auf wirtschaftliche, rechtliche, mediale und spielorganisatorische Bedingungen zu überprüfen, Anpassungen an veränderte Bedingungen unter angemessener Wahrung des Schutzes des Amateurfußballs vorzunehmen sowie die gegenseitigen finanziellen Ansprüche und Verpflichtungen zwischen DFB, Ligaverband sowie den Regional- und Landesverbänden neu zu fassen.

Im modifizierten Antrag 96 a, der vom Ligaverband anstelle des ursprünglichen Antrags 96 gestellt werden soll, hieß es dazu unter anderem unter Punkt V.: Sollten zum Abschluss des Grundlagenvertrags Ordnungsänderungen des DFB erforderlich werden, beauftragt der DFB-Bundestag den DFB-Vorstand hierüber zu entscheiden. Sollten vor Abschluss des Grundlagenvertrags Änderungen der Satzung des DFB erforderlich werden, so ist ein außerordentlicher DFB-Bundestag zur Beschlussfassung einzuberufen.

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