Eine Million Spiele weniger: DFB veröffentlicht Amateurfußball-Lagebild

Der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) veröffentlicht heute das Lagebild des Amateurfußballs, in dem Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle ablesbar sind. Jedoch sind die Zahlen aufgrund der Absagen von rund einer Million Fußballspielen gegenüber einer normalen Saison nur begrenzt aussagekräftig. Rückgängig ist auch die Zahl der erstellten Onlinespielberichte. Wurde in der Saison 2019/2020 bei 93 Prozent der Spiele von den Schiedsrichtern ein Spielbericht ausgestellt, geschah dies in der vergangenen Saison nur noch bei 89 Prozent der Spiele.

"Der erhobene Datenbestand ist für ein aussagekräftiges Urteil weniger verlässlich als in den Vorjahren. Wir hoffen, in dieser Saison zu einem kontinuierlichen Spielbetrieb zurückkehren und dann auch wieder ein valides Lagebild ermitteln zu können", sagt Günter Distelrath, der im DFB-Präsidium den Bereich Anti-Diskriminierung verantwortet. Zum siebten Mal hat der DFB ein Lagebild des Amateurfußballs erhoben.

"Jeder einzelne Gewaltakt ist beschämend"

Nach 1,57 Millionen Spielen in der Saison 2016/2017 und einer Halbierung in der ersten "Corona-Saison" 2019/2020 mit 852.591 Spielen fanden vergangene Saison nur noch 451.806 Spiele statt. Bei 401.639 Spielen (88,9 Prozent) kam der Online-Spielbericht zum Einsatz. Für 1.694 Spiele (0,42 Prozent) wurde eine Störung verzeichnet, wobei es bei 1.013 Spielen (0,25 Prozent) zu einer Gewalthandlung und bei 755 Spielen (0,19 Prozent) zu einer Diskriminierung kam. Doppelnennungen kamen vor. 193 Spiele (0,05 Prozent) mussten aufgrund einer Störung abgebrochen werden. 

Der für den Bereich "Schiedsrichter" zuständige DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: "Niedrige Zahlen im Promillebereich dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede Gewalthandlung gegen eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter schwere Auswirkungen haben kann. 710 Schiedsrichter*innen wurden als Geschädigte von Gewaltvorfällen oder Diskriminierungen gemeldet. Wir erleben Fälle, da sind Opfer derart psychisch geschädigt, dass ihnen die Freude am Schiedsrichter-Job verloren geht. Dass es nur bei sehr wenigen Amateurspielen zu einer Gewalthandlung kommt, freut uns. Doch wenn wir ehrlich sind, ist jeder einzelne Gewaltakt beim Fußball für die Täterinnen und Täter beschämend."

Gewalt und Diskriminierung: Anlaufstellen in allen Landesverbänden

Zimmermann erinnert zudem an die Handlungsmöglichkeiten betroffener Schiedsrichter*innen: "Wichtig ist, dass die Unparteiischen wissen, dass sie nach einem Vorfall nicht alleine gelassen werden. Geschädigte Schiedsrichter und Schiedsrichterinneninnen sind in der Regel über die Landessportbünde und Verbände Rechtsschutz-versichert." Inzwischen haben alle 21 DFB-Landesverbände außerdem Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle eingerichtet.

Als Gewalthandlung werden Vorkommnisse gemeldet, bei denen ein Beschuldigter einen Geschädigten körperlich angreift - beispielsweise durch Schlagen, Treten oder Spucken. Auch Versuche sind zu melden. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn die Menschenwürde einer Person oder Gruppe verletzt wird. Dieser Fall liegt vor, wenn eine Person oder Gruppe durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung in Bezug auf die Hautfarbe, Sprache, Herkunft, Religion, sexuelle Identität, das Geschlecht oder Alter in der Würde verletzt wird.

[th]

Der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) veröffentlicht heute das Lagebild des Amateurfußballs, in dem Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle ablesbar sind. Jedoch sind die Zahlen aufgrund der Absagen von rund einer Million Fußballspielen gegenüber einer normalen Saison nur begrenzt aussagekräftig. Rückgängig ist auch die Zahl der erstellten Onlinespielberichte. Wurde in der Saison 2019/2020 bei 93 Prozent der Spiele von den Schiedsrichtern ein Spielbericht ausgestellt, geschah dies in der vergangenen Saison nur noch bei 89 Prozent der Spiele.

"Der erhobene Datenbestand ist für ein aussagekräftiges Urteil weniger verlässlich als in den Vorjahren. Wir hoffen, in dieser Saison zu einem kontinuierlichen Spielbetrieb zurückkehren und dann auch wieder ein valides Lagebild ermitteln zu können", sagt Günter Distelrath, der im DFB-Präsidium den Bereich Anti-Diskriminierung verantwortet. Zum siebten Mal hat der DFB ein Lagebild des Amateurfußballs erhoben.

"Jeder einzelne Gewaltakt ist beschämend"

Nach 1,57 Millionen Spielen in der Saison 2016/2017 und einer Halbierung in der ersten "Corona-Saison" 2019/2020 mit 852.591 Spielen fanden vergangene Saison nur noch 451.806 Spiele statt. Bei 401.639 Spielen (88,9 Prozent) kam der Online-Spielbericht zum Einsatz. Für 1.694 Spiele (0,42 Prozent) wurde eine Störung verzeichnet, wobei es bei 1.013 Spielen (0,25 Prozent) zu einer Gewalthandlung und bei 755 Spielen (0,19 Prozent) zu einer Diskriminierung kam. Doppelnennungen kamen vor. 193 Spiele (0,05 Prozent) mussten aufgrund einer Störung abgebrochen werden. 

Der für den Bereich "Schiedsrichter" zuständige DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: "Niedrige Zahlen im Promillebereich dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass jede Gewalthandlung gegen eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter schwere Auswirkungen haben kann. 710 Schiedsrichter*innen wurden als Geschädigte von Gewaltvorfällen oder Diskriminierungen gemeldet. Wir erleben Fälle, da sind Opfer derart psychisch geschädigt, dass ihnen die Freude am Schiedsrichter-Job verloren geht. Dass es nur bei sehr wenigen Amateurspielen zu einer Gewalthandlung kommt, freut uns. Doch wenn wir ehrlich sind, ist jeder einzelne Gewaltakt beim Fußball für die Täterinnen und Täter beschämend."

Gewalt und Diskriminierung: Anlaufstellen in allen Landesverbänden

Zimmermann erinnert zudem an die Handlungsmöglichkeiten betroffener Schiedsrichter*innen: "Wichtig ist, dass die Unparteiischen wissen, dass sie nach einem Vorfall nicht alleine gelassen werden. Geschädigte Schiedsrichter und Schiedsrichterinneninnen sind in der Regel über die Landessportbünde und Verbände Rechtsschutz-versichert." Inzwischen haben alle 21 DFB-Landesverbände außerdem Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle eingerichtet.

Als Gewalthandlung werden Vorkommnisse gemeldet, bei denen ein Beschuldigter einen Geschädigten körperlich angreift - beispielsweise durch Schlagen, Treten oder Spucken. Auch Versuche sind zu melden. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn die Menschenwürde einer Person oder Gruppe verletzt wird. Dieser Fall liegt vor, wenn eine Person oder Gruppe durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung in Bezug auf die Hautfarbe, Sprache, Herkunft, Religion, sexuelle Identität, das Geschlecht oder Alter in der Würde verletzt wird.

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