Ein Spiel Sperre für Sandhausens Diekmeier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Diekmeier vom Zweitligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Diekmeier war in der 4. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 16. Mai 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Diekmeier vom Zweitligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Diekmeier war in der 4. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 16. Mai 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.