Ein Spiel Sperre für Paderborns Zingerle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leopold Zingerle vom Drittligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zingerle war in der 66. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SC Paderborn und dem FC Rot-Weiß Erfurt am 9. Februar 2018 in Paderborn von Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leopold Zingerle vom Drittligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zingerle war in der 66. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SC Paderborn und dem FC Rot-Weiß Erfurt am 9. Februar 2018 in Paderborn von Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.