Ein Spiel Sperre für Mainzer Häusl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Charmaine Häusl vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Südwest belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Häusl war in der 89. Minute des Regionalligaspiels zwischen der TSG Balingen und dem 1. FSV Mainz 05 II am 28. Juli 2018 von Schiedsrichter Thorsten Braun (Saarbrücken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Charmaine Häusl vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Südwest belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Häusl war in der 89. Minute des Regionalligaspiels zwischen der TSG Balingen und dem 1. FSV Mainz 05 II am 28. Juli 2018 von Schiedsrichter Thorsten Braun (Saarbrücken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.