Ein Spiel Sperre für Hoffenheimerin Walter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sophie Walter vom Frauen-Zweitbundesligisten TSG Hoffenheim II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Walter war in der 38. Minute des Frauen-Zweitligaspiels beim FSV Gütersloh 2009 am 17. März 2019 von Schiedsrichterin Isabel Steinke (Tönisvorst) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sophie Walter vom Frauen-Zweitbundesligisten TSG Hoffenheim II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Walter war in der 38. Minute des Frauen-Zweitligaspiels beim FSV Gütersloh 2009 am 17. März 2019 von Schiedsrichterin Isabel Steinke (Tönisvorst) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.