Ein Spiel Sperre für Halles Mai

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Mai vom Drittligisten Hallescher FC im schriftlichen Verfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Die Sperre ist verbüßt.

Das Verhalten des Spielers Mai in der Schlussphase des Spiels gegen Eintracht Braunschweig am 3. Juni 2020 wurde vom Kontrollausschuss als Tätlichkeit im leichteren Fall nach vorangegangener sportwidriger Handlung bewertet. Der Kontrollausschuss beantragte eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Diesem Antrag hat der Hallesche FC nicht zugestimmt.

Nach erneuter Prüfung und Bewertung der Sachlage, insbesondere mit den ergänzenden telefonischen Auskünften, hält es das Sportgericht für vertretbar, das Verhalten des Spielers Mai lediglich als unsportliches Verhalten zu bewerten.

In der 88. Spielminute wurde Mai von einem Braunschweiger Spieler an der Seitenlinie in der Hallenser Spielhälfte durch ein regelwidriges Rempeln gefoult, wodurch beide Spieler zu Fall kamen. Nach dem Pfiff von Schiedsrichter Lasse Koslowski führte Mai sein rechtes Bein im Liegen in einer leichten Ausholbewegung absichtlich in Richtung des auf  ihm liegenden Spielers, ohne diesen aber zu treffen. Da es sich bei der Fehlhandlung von Spieler Mai nur um eine geringfügige Verfehlung handelt, deren Schuldgehalt am unteren Strafrahmen liegt, war die Verhängung einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga ausreichend, aber auch erforderlich.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Mai vom Drittligisten Hallescher FC im schriftlichen Verfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Die Sperre ist verbüßt.

Das Verhalten des Spielers Mai in der Schlussphase des Spiels gegen Eintracht Braunschweig am 3. Juni 2020 wurde vom Kontrollausschuss als Tätlichkeit im leichteren Fall nach vorangegangener sportwidriger Handlung bewertet. Der Kontrollausschuss beantragte eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Diesem Antrag hat der Hallesche FC nicht zugestimmt.

Nach erneuter Prüfung und Bewertung der Sachlage, insbesondere mit den ergänzenden telefonischen Auskünften, hält es das Sportgericht für vertretbar, das Verhalten des Spielers Mai lediglich als unsportliches Verhalten zu bewerten.

In der 88. Spielminute wurde Mai von einem Braunschweiger Spieler an der Seitenlinie in der Hallenser Spielhälfte durch ein regelwidriges Rempeln gefoult, wodurch beide Spieler zu Fall kamen. Nach dem Pfiff von Schiedsrichter Lasse Koslowski führte Mai sein rechtes Bein im Liegen in einer leichten Ausholbewegung absichtlich in Richtung des auf  ihm liegenden Spielers, ohne diesen aber zu treffen. Da es sich bei der Fehlhandlung von Spieler Mai nur um eine geringfügige Verfehlung handelt, deren Schuldgehalt am unteren Strafrahmen liegt, war die Verhängung einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 3. Liga ausreichend, aber auch erforderlich.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.