Ein Spiel Sperre für Darmstadts Höhn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Immanuel Höhn vom Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Höhn war in der 17. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 25. Februar 2018 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Immanuel Höhn vom Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Höhn war in der 17. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 25. Februar 2018 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.