DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Andernachs Trainer Stein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Florian Stein, Trainer des Frauen-Zweitbundesligisten SG Andernach 99, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Andernacher Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Stein war in der 87. Minute des Frauen-Zweitligaspiels gegen den SV 67 Weinberg am 22. Oktober 2023 von der Unparteiischen Karoline Wacker mit der Gelb-Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden. Anschließend äußerte er sich beim Verlassens des Innenraums unsportlich in Richtung der Schiedsrichterin.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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