Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für 1860-Torwarttrainer Huber

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Harald Huber, Torwarttrainer von Drittligist 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Huber hatte sich in der 44. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt am 22. Mai 2021 unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Harald Huber, Torwarttrainer von Drittligist 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Huber hatte sich in der 44. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt am 22. Mai 2021 unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.