Ein Spiel Innenraumverbot für Verls Torwarttrainer Müller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fynn Müller, Torwarttrainer des Drittligisten SC Verl, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Verler Drittligaspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Müller hatte sich im Anschluss an das Drittligaspiel beim Halleschen FC am 20. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin vom Unparteiischen Wolfgang Haslberger die Rote Karte gesehen.

Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fynn Müller, Torwarttrainer des Drittligisten SC Verl, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Verler Drittligaspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Müller hatte sich im Anschluss an das Drittligaspiel beim Halleschen FC am 20. April 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin vom Unparteiischen Wolfgang Haslberger die Rote Karte gesehen.

Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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